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Landgericht Berlin, Urteil vom 17.02.2012
- 22 O 376/11 -
Kachelmann darf Vertreter der "Chemtrail-Theorie" weiterhin nicht als "Neonazis oder Verrückte" bezeichnen
Landgericht erlässt Versäumnisurteil zu Lasten Kachelmanns
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Jörg Kachelmann weiterhin die Verwendung der Formulierung "Neonazis oder Verrückte" in Bezug auf die so genannten Chemtrails untersagt ist.
Ein Befürworter dieser Theorie hatte sich in einer E-Mail zu diesem Thema an verschiedene Behörden und Organisationen gewandt und die Nachricht auch an Kachelmann übermittelt. Dieser hatte das mit einer E-Mail an denselben Empfängerkreis kommentiert und dabei die beanstandeten Formulierungen verwendet. Das war Auslöser für die Eilentscheidung, gegen die Kachelmann Widerspruch eingelegt hat.
Im Verhandlungstermin konnte der Anwalt von Kachelmann auf entsprechendes Bestreiten der Gegenseite keine Prozessvollmacht vorlegen. Daraufhin erging ein Versäumnisurteil zu seinen Lasten.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2012
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
- Landgericht Berlin, Beschluss vom 27.10.2011
[Aktenzeichen: 22 O 376/11]
- Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt zulässig
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 14.02.2012
[Aktenzeichen: 15 U 123/11, 15 U 125/11 und 15 U 126/11]) - LG Mannheim: Freispruch für Jörg Kachelmann
(Landgericht Mannheim, Urteil vom 31.05.2011
[Aktenzeichen: 5 KLs 404 Js 3608/10])
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Dokument-Nr. 13058
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