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Landgericht Berlin, Urteil vom 26.07.2005
- 27 O 301/05 -
Kein Schmerzensgeld für Uschi Glas für die Benutzung ihrer Personalausweisnummer
Polizeibeamter hatte mit der Ausweisnummer pornographische Internetseiten aufgerufen
Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin hat eine Klage der Schauspielerin Uschi Glas gegen das Land Berlin auf Zahlung eines Schmerzensgeld von mindestens 20.000 € zurückgewiesen.
Frau Glas hatte geklagt, weil die Berliner Polizei im Rahmen der Ermittlungen über die Zugänglichkeit pornographischer Internetseiten ihre Personalausweisnummer benutzt haben soll. Das beklagte Land hat diese Behauptung bestritten. Die Personalausweisnummer sei nur auf Richtigkeit geprüft worden, nicht aber verwendet worden, um auf die Internetseiten zuzugreifen.
Nach der mündlichen Begründung des Gerichts konnte diese Frage letztlich offen bleiben, weil nicht von einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung der Klägerin ausgegangen werden kann. Diese könnte sich nur aus der Berichterstattung ergeben. Aus den vorgelegten Zeitungsmeldungen ginge jedoch klar hervor, dass es nicht Frau Glas selbst war, die auf die verfänglichen Internetseiten zugegriffen habe, sondern dass die Daten von der Polizei im Rahmen von Ermittlungen gegen einen Straftäter benutzt worden seien. Aus diesem Grunde sei durch die Berichterstattung kein abträgliches Bild der Klägerin, die im Licht der Öffentlichkeit steht, entstanden.
Die Berufung gegen das Urteil ist möglich.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2005
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 35/05 des Kammergerichts vom 26.07.2005
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Dokument-Nr. 788
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