Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin, Urteil vom 21.09.2010
- 27 O 685/10 -
LG Berlin: Axel-Springer-Verlag darf angebliche Speer-E-Mails nicht für Berichterstattung verwenden
Öffentlicher Informationsanspruch muss hinter Schutz der Privatsphäre zurückstehen
Der Axel-Springer-Verlag darf bei seiner Berichterstattung über den brandenburgischen Innenminister Reiner Speer keine E-Mails verwenden, deren Herkunft und Echtheit umstritten ist und die Umstände aus dem Privatleben des Ministers zum Inhalt haben. Dies entschied das Landgericht Berlin.
Das Landgericht Berlin bestätigte mit seiner Entscheidung eine von Reiner Speer erwirkte einstweilige Verfügung, mit der dem Springer-Verlag die
Echtheit des von Verlagsseite vorgelegten Materials fraglich
Zur Begründung hob der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung hervor, dass sich der Minister aufgrund seiner öffentlichen Funktion zwar auch eine kritische Betrachtung von Umständen aus seinem Privatleben gefallen lassen müsse. Das im Verfahren von Verlagsseite vorgelegte Material sei jedoch „zu dünn“, von zweifelhafter Herkunft und seine Echtheit fraglich. Speer selbst sei nicht verpflichtet, sich dazu zu äußern. Bei dieser bloßen Verdachtslage müsse der öffentliche Informationsanspruch hinter dem Schutz der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2010
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
- Prominente haben keinen Anspruch auf generelle Untersagung der Verbreitung von Bildern aus deren privatem Alltag
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 28.07.2006
[Aktenzeichen: 9 U 191/05 und 9 U 226/05]) - Verdachtsäußerungen in Bezug auf eine bekannte Persönlichkeit können in einem Buch unzulässig sein
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.09.2007
[Aktenzeichen: 2-03 O 880/06]) - BGH: Berichterstattung über Hauskauf Joschka Fischers im Rahmen des berechtigten Informationsinteresses zulässig
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.05.2009
[Aktenzeichen: VI ZR 160/08])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10289
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10289
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.