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Landgericht Berlin, Urteil vom 18.10.2013
- 63 S 446/12 -
Keine Mietminderung aufgrund Baulärms wegen Schließung einer Baulücke
Bei Baulücken muss Mieter trotz Vorhandensein einer Grünanlage mit Bebauung rechnen
Ein Mieter muss stets damit rechnen, dass eine innerstädtische Baulücke geschlossen wird. In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, dass die Baulücke als Grünanlage gestaltet ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beklagte sich die Mieterin einer Wohnung über eine erhebliche Lärm- und Staubbelästigung, die durch umfangreiche von ihrer Vermieterin veranlasste
Kein Recht zur Mietminderung wegen Baulärms
Das Landgericht Berlin entschied gegen die Mieterin. Denn einem Mieter stehe dann kein
Mieterin musste mit Schließung der Baulücke rechnen
Nach Auffassung des Landgerichts habe die Mieterin damit rechnen müssen, dass die
Vorhandene Grünanlage unerheblich
Für unerheblich hielt das Landgericht den Umstand, dass das Eckgrundstück als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.06.2015
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 15.06.2012
[Aktenzeichen: 609 C 11/12]
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Dokument-Nr. 21183
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