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Landgericht Berlin, Urteil vom 15.10.2013
- 63 S 626/12 -
Vermieter darf Mietmangel persönlich in Augenschein nehmen: Ausschluss des Mietminderungsrechts bei Verweigerung der Mängelbesichtigung durch den Mieter
Besichtigungsrecht des Vermieters ergibt sich aus Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Mängelbeseitigung
Verweigert ein Mieter nach einer Mängelanzeige die Besichtigung des Mangels durch den Vermieter, so schließt dies das Recht zur Mietminderung aus. Denn insofern steht dem Vermieter ein Besichtigungsrecht zu, da ihm die Entscheidung obliegt, wie der Mangel zu beseitigen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall zeigte der Mieter einer Wohnung im Februar 2011 einen Mangel an. Hintergrund der
Kein Recht zur Mietminderung wegen Besichtigungsverweigerung
Das Landgericht Berlin entschied gegen den Mieter. Diesem habe kein
Zugangsverweigerung nur in Ausnahmefällen
Ein Mieter könne nach erfolgter
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2014
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2014, 193/rb)
- Mieter kann nicht wegen eines Mangels mindern, wenn er dem Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht erlaubt
(Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 24.08.2009
[Aktenzeichen: 9 S 206/08]) - Mitwirkungspflicht des Mieters bei Mängelbeseitigung
(Amtsgericht Münster, Urteil vom 12.06.2007
[Aktenzeichen: 3 C 4552/06])
- Kenntnis des Vermieters vom Mangel berechtigt den Mieter zur Zutrittsverweigerung
(Landgericht Berlin, Urteil vom 20.05.1994
[Aktenzeichen: 63 S 39/94]) - Kein Annahmeverzug wegen urlaubsbedingter Abwesenheit bei Angebot der Mängelaufnahme/-beseitigung innerhalb der Sommermonate
(Landgericht Berlin, Urteil vom 03.06.2020
[Aktenzeichen: 65 S 205/19])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2014, Seite: 193 GE 2014, 193
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Dokument-Nr. 18750
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