die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Besichtigungsrecht des Vermieters“ veröffentlicht wurden
Landgericht Berlin, Urteil vom 20.11.2020
- 65 S 194/20 -
Recht des Vermieters auf Wohnungsbesichtigung nur in engem Rahmen
Besichtigungsrecht des Vermieters nur zu vertretbaren Zeiten und zu angekündigtem und rechtmäßigem Zweck
Bei der Frage, ob Mieter ihrem Vermieter Zutritt zur Wohnungsbesichtigung gewähren müssen, ist zwischen dem Recht des Mieters auf Ungestörtheit in der Wohnung und dem Eigentumsrecht des Vermieters und dem daraus abgeleiteten Besichtigungsrecht zu bestimmten Zwecken abzuwägen. Der Mieter muss dem Vermieter grundsätzlich nur in engem Rahmen und zu vertretbaren Zeiten Zutritt zur Wohnung gewähren. Verlangt der Vermieter Zutritt zu einem bestimmten Zweck, so kann der Mieter den Zutritt verweigern, wenn der Vermieter aus einem anderen Grund die Wohnung besichtigen will. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor. Dieses wies die Räumungsklage eines Vermieters gegen seinen Mieter zurück und erklärte die Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter für unwirksam.
Der Vermieter hatte den Mietvertrag gekündigt, nachdem ihn der Mieter nicht in die Wohnung gelassen hatte, um sie gemeinsam mit Kaufinteressenten zu besichtigen. Diese Kündigung, so das Gericht, sei unwirksam. Aus dem Mietvertrag ergebe sich zwar die Nebenpflicht des Mieters, dem Vermieter die Besichtigung seiner Wohnung mit Kaufinteressenten sowie zur Feststellung des Zustands der Mietsache zu ermöglichen. Jedoch hatte der Vermieter gar nicht die Besichtigung mit weiteren Personen zu einem solchen Zweck angekündigt, sondern um einen Besichtigungstermin zur Vermessung der Wohnung sowie damit sich ein Mitarbeiter der Hausverwaltung einen Eindruck vom Zustand der Wohnung verschaffen könne, gebeten.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee, Urteil vom 08.12.2016
- 3 C 190/16 -
Recht zur fristlosen Kündigung bei Verweigerung einer Mängelbesichtigung durch Verwalter
Vermieter zur Besichtigung der behaupteten Mängel berechtigt
Verweigert ein Mieter trotz Abmahnung wiederholt die Besichtigung von behaupteten Mängeln, so kann der Vermieter das Mietverhältnis gemäß § 543 Abs. 1 BGB fristlos kündigen. Der Vermieter ist zur persönlichen Besichtigung der Mängel berechtigt und kann zur Besichtigung auch den Verwalter bestimmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Pankow/Weißensee hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Mieter einer Wohnung seit Frühjahr 2015 mehrere Mängel gerügt. Da es in der Folgezeit trotz wiederholter Abmahnungen nicht möglich war, mit den Mietern ein Besichtigungstermin zu vereinbaren, kündigten die Vermieter das Mietverhältnis im Mai 2016 fristlos. Der Besichtigungstermin sollte von der Verwalterin der Vermieter wahrgenommen werden.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 27.10.2014
- 6 C 1267/14 -
Kein Besichtigungsrecht des Vermieters wegen möglicher baulicher Mängel und Hinweis auf die Instandhaltungspflicht
Besichtigungsrecht setzt Vorliegen von konkreten Mängeln voraus
Will ein Vermieter seine vermietete Wohnung besichtigen, so muss er dafür einen konkreten sachlichen Grund angeben. Es genügt dabei nicht, auf mögliche bauliche Mängel und auf die Instandhaltungspflicht hinzuweisen. Vielmehr müssen konkrete Mängel vorliegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem der Vermieter seine Wohnung letztmalig im Jahr 2004 besichtigt hatte, kündigte er im Dezember 2012 gegenüber seinem Mieter eine weitere beabsichtigte Besichtigung an. Der Vermieter schlug dazu mehrere Termine vor. Der Mieter reagierte hierauf jedoch nicht. Auf die weiteren mündlichen und im Mai 2013 letztmalig schriftlichen Aufforderungen... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 15.10.2013
- 63 S 626/12 -
Vermieter darf Mietmangel persönlich in Augenschein nehmen: Ausschluss des Mietminderungsrechts bei Verweigerung der Mängelbesichtigung durch den Mieter
Besichtigungsrecht des Vermieters ergibt sich aus Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Mängelbeseitigung
Verweigert ein Mieter nach einer Mängelanzeige die Besichtigung des Mangels durch den Vermieter, so schließt dies das Recht zur Mietminderung aus. Denn insofern steht dem Vermieter ein Besichtigungsrecht zu, da ihm die Entscheidung obliegt, wie der Mangel zu beseitigen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall zeigte der Mieter einer Wohnung im Februar 2011 einen Mangel an. Hintergrund der Mängelanzeige war ein angeblicher Heizungsausfall sowie ein Schimmelbefall in Wohnzimmer und Küche. Der Mieter verweigerte aber anschließend die Besichtigung der Wohnung durch den Vermieter oder beauftragter Handwerker. Da die Mängel in der Folgezeit nicht behoben wurden,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Wedding, Urteil vom 20.05.1997
- 11 C 211.96 -
Weitervermietung nach Mietvertragsende: Nichtermöglichen von Besichtigungen begründet bei gekündigtem Mietverhältnis Schadenersatzpflicht des Mieters
Nichtbeachtung des Interesses des Vermieters an Weitervermietung der Wohnung
Ermöglicht es ein Mieter bei einem gekündigten Mietverhältnis bis zum Ende der Mietvertragszeit dem Vermieter nicht, die Wohnung mit Mietinteressenten zu besichtigen, so macht sich der Mieter schadenersatzpflichtig. Denn insofern ist das Interesse des Vermieters an der schnellen Weitervermietung der Wohnung zu beachten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wedding hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung beendet. Danach sollte die Mietzeit am 30.11.1992 enden. Obwohl die Mieter bereits zwei Monate früher auszogen, übergaben sie die Wohnungsschlüssel erst zum Mietzeitende. Dem Vermieter war es deshalb erst ab diesem Zeitpunkt möglich Besichtigungen mit Mietinteressenten durchzuführen. Der Vermieter... Lesen Sie mehr
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Landgericht Kassel, Urteil vom 10.09.1953
- 1 S 281/53 -
Mieter hat Anspruch auf Herausgabe aller Schlüssel
Kein Recht des Vermieters auf Zutritt der Mietsache bei Abwesenheit des Mieters und Einbau eines neuen Schlosses
Der Mieter eines Zimmers hat Anspruch auf Herausgabe aller zum Zimmer gehörenden Schlüssel. Zudem darf der Vermieter das Zimmer in Abwesenheit des Mieters nicht betreten und ein anderes Schloss einbauen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kassel hervor.
Im zugrunde liegenden Fall zerstritt sich im Jahr 1953 der Mieter eines möblierten Zimmers mit seinem Vermieter. Folge des Streits war es, dass der Mieter nunmehr die ursprünglich vom Vermieter vorgenommene Reinigung des Zimmers, selbst übernahm. Zudem brachte er eine Koboldsicherung an der Zimmertür an, um den Vermieter am Zutritt zum Zimmer zu hindern und fertigte einen eigenen Hausschlüssel... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 07.02.2013
- 411 C 25348/12 -
Beleidigung gegenüber dem Oberbürgermeister und dem nicht in der Wohnanlage lebenden Verwandten sowie Verweigerung des Besichtigungsrechts des Vermieters begründen keine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
Unwirksamkeit der Kündigung wegen fehlender bzw. unerheblicher Vertragsverletzungen
Beleidigt ein Mieter den Oberbürgermeister der Stadt und einen Verwandten des Vermieters, der nicht in der Wohnanlage lebt, so liegt keine Vertragsverletzung gegenüber dem Vermieter vor. Er kann daher das Mietverhältnis nicht fristlos kündigen. Das gleiche gilt, wenn der Mieter die Besichtigung der Wohnung verweigert. Denn es liegt ein nur unerheblicher Vertragsverstoß vor. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde dem Mieter einer Wohnung im September 2012 fristlos gekündigt. Hintergrund dessen waren verschiedene Vorfälle. So sagte der Mieter dem Sohn der Vermieterin, dass er stinke. Des Weiteren lief er mit einem Pappschild um den Hals auf dem Gehweg herum. Auf dem Schild stand, dass der Oberbürgermeister von München ein Betrüger sei. Schließlich verweigerte... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.02.2013
- 2-11 S 191/12 -
Geschiedener Ehemann einer Mieterin darf vom Vermieter nicht mit Besichtigung der Wohnung beauftragt werden
Durchführung der Besichtigung nur mit für Mieter zumutbaren Personen
Das Besichtigungsrecht des Vermieters kann von einer anderen Person ausgeübt werden. Diese Person muss aber für den Mieter zumutbar sein. Eine solch unzumutbare Person kann in dem geschiedenen Ehemann einer Mieterin zu sehen sein. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Im Jahr 2006 mietete eine Frau vom Vater ihres Ex-Manns eine Wohnung an. Nachfolgend wurde der Ex-Mann vom Vermieter beauftragt, die Wohnung der Mieterin zu besichtigen. Ein Besichtigungsgrund wurde nicht genannt. Die Mieterin weigerte sich dem Besichtigungsverlangen nachzukommen. Daraufhin erhob der Ex-Mann Klage. Das Amtsgericht Frankfurt... Lesen Sie mehr
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 03.08.2012
- 6 S 75/12 -
Verweigerung der Wohnungsbesichtigung rechtfertigt fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
Zutrittsverweigerung trotz erheblichen Bedürfnisses zur Wohnungsbesichtigung
Verweigert der Mieter einer Wohnung trotz des erheblichen Bedürfnisses des Vermieters die Besichtigung der Wohnung, so rechtfertigt dies die fristlose außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Oldenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bat die Vermieterin einen Mieter mehrmals schriftlich um einen Besichtigungstermin. Sie wollte sich mit einem Handwerker einen Eindruck vom Zustand der Wohnung machen. Nachdem der Mieter auf keinen der Schreiben reagierte und er erfolglos abgemahnt wurde, kündigte sie das Mietverhältnis. Nach dem Mietvertrag war ihr eine Besichtigung der Wohnung nach rechtzeitiger... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 21.02.1992
- 43 b C 1717/91 -
Vermieter darf Wohnung zwecks Verkaufs nur einmal im Monat betreten
Begrenzung der Besucheranzahl auf sechs Personen und Beschränkung der Besuchszeit auf 30 Minuten
Will ein Vermieter seine vermietete Wohnung verkaufen, so steht ihm einmal im Monat ein Besichtigungsrecht mit Kaufinteressenten zu. Die Zahl der Interessenten ist dabei auf sechs Personen zu begrenzen. Ebenso darf die Besichtigungszeit nicht 30 Minuten überschreiten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte die Eigentümerin einer vermieteten Wohnung diese verkaufen. Sie machte gegenüber der Mieterin auf Grundlage einer Regelung im Mietvertrag ein tägliches mehrstündiges Besichtigungsrecht mit Kaufinteressenten geltend. Nachdem die Mieterin nachfolgend der Vermieterin in einem Zeitraum von 1 ½ Jahren etwa 200 Interessenten den Zutritt zur Wohnung gewährte,... Lesen Sie mehr