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Landgericht Berlin, Beschluss vom 07.03.2018
- 64 S 184/17 -
Anspruch des Wohnungsmieters auf Erneuerung des Teppichbodens ab einem Alter von 10 Jahren
Kein Abzug "neu für alt" bei Anspruch auf Erstattung der Kosten für Teppichaustausch
Einem Wohnungsmieter steht ein Anspruch auf Erneuerung des Teppichbodens zu, wenn der Teppich bereits zehn Jahre alt ist. Verlangt der Mieter vom Vermieter die Erstattung der Kosten für einen eigenmächtigen Teppichaustausch, ist kein Abzug "neu für alt" vorzunehmen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Berliner Wohnungsmieterin von der Vermieterin den
Anspruch auf Erstattung der Kosten für Teppichaustausch
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und beabsichtigte daher die Berufung der Vermieterin zurückzuweisen. Der Mieterin stehe der Anspruch auf
Kein Abzug "neu für alt"
Ein Abzug "neu für alt" sei nicht vorzunehmen, so das Landgericht, da von der Mieterin kein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werde.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2019
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- 10 Jahre alte Teppichböden müssen vom Mieter nicht erneuert werden
(Amtsgericht Wennigsen, Urteil vom 13.11.1986
[Aktenzeichen: 9 C 394/86]) - Kein Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Austausch eines 7 Jahre alten Teppichbodens
(Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 08.08.2011
[Aktenzeichen: 13 C 91/11])
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Dokument-Nr. 28126
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