wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Beschluss vom 07.03.2018
64 S 184/17 -

Anspruch des Wohnungsmieters auf Erneuerung des Teppichbodens ab einem Alter von 10 Jahren

Kein Abzug "neu für alt" bei Anspruch auf Erstattung der Kosten für Teppichaustausch

Einem Wohnungsmieter steht ein Anspruch auf Erneuerung des Teppichbodens zu, wenn der Teppich bereits zehn Jahre alt ist. Verlangt der Mieter vom Vermieter die Erstattung der Kosten für einen eigenmächtigen Teppichaustausch, ist kein Abzug "neu für alt" vorzunehmen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Berliner Wohnungsmieterin von der Vermieterin den Austausch eines Teppichbodens verlangt. Der Teppich war bei Mietbeginn bereits mehr als 18 Jahre alt. Da sich die Vermieterin weigerte den Teppichboden zu erneuern, tauschte die Mieterin den Teppichboden selbst aus und klagte anschließend auf Erstattung der dadurch entstandenen Kosten. Das Amtsgericht gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin.

Anspruch auf Erstattung der Kosten für Teppichaustausch

Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und beabsichtigte daher die Berufung der Vermieterin zurückzuweisen. Der Mieterin stehe der Anspruch auf Kostenerstattung zu. Es könne keinem Zweifel unterliegen, dass ein seit Mietbeginn über 18 Jahre alter Teppichboden abgewohnt und daher auszutauschen sei. Bei einem Teppichboden sei von einer maximalen Lebensdauer von zehn Jahren auszugehen.

Kein Abzug "neu für alt"

Ein Abzug "neu für alt" sei nicht vorzunehmen, so das Landgericht, da von der Mieterin kein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2019
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28126 Dokument-Nr. 28126

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28126

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?