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Landgericht Berlin, Urteil vom 11.03.2020
- 64 S 197/18 -
Eigenbedarfskündigung: Vermieter darf bei Anbieten einer Alternativwohnung nicht über Angemessenheit der Wohnung entscheiden
Mieter darf entscheiden, was angemessen oder interessensgerecht ist
Hat ein Vermieter eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen, besteht grundsätzlich die Pflicht zum Anbieten einer freien Alternativwohnung im Haus oder in der Wohnanlage. Dabei darf er nicht darüber entscheiden, welche Wohnung für den Mieter angemessen oder interessensgerecht ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Vermieterin im Februar 2015 das Mietverhältnis über eine Wohnung in Berlin wegen Eigenbedarfs gekündigt. Nachfolgend bestand Streit darüber, ob sie ihrer Pflicht zum Anbieten einer
Verletzung der Pflicht zum Anbieten einer Alternativwohnung
Das Landgericht Berlin führte zunächst aus, dass eine berechtigte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2020
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2020, 670/rb)
Jahrgang: 2020, Seite: 670 GE 2020, 670
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Dokument-Nr. 28847
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