Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin, Urteil vom 09.05.2023
- 65 S 191/22 -
Keine Umgehung des Kündigungsschutzes durch Einschaltung eines Mieters als Untervermieter
Vorliegen einer gewerblichen Untervermietung
Der Kündigungsschutz des Wohnungsmieters kann nicht dadurch umgangen werden, dass der Vermieter die Wohnung an einen Mieter vermietet, damit dieser die Wohnung untervermietet. In diesem Fall liegt eine gewerbliche Untervermietung im Sinne von § 565 Abs. 1 BGB vor. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer mehrerer Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus in Berlin vermietete im Februar 2019 eine 5-Zimmer-Wohnung an seine Schwägerin. Die Vermietung erfolgte teilgewerblich. Zudem war nach dem Mietvertrag die Schwägerin zur
Amtsgericht wies Räumungsklage ab
Das Amtsgericht Berlin-Neukölln wies die Räumungsklage ab. Es ging von einer gewerblichen
Landgericht bejaht ebenfalls Eintritt des Klägers in das Mietverhältnis
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Dem Kläger stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu, da er nach § 565 Abs. 1 BGB in das Mietverhältnis mit den Untermietern eingetreten sei. Der Kläger habe seine Schwägerin nur deshalb eingeschaltet, um die zwingenden Vorschriften des Wohnraummietrechts zu umgehen und die Untermietverhältnisse jederzeit faktisch dadurch nach eigenem Belieben zu beenden. Es sei weder ein sachlicher Grund noch ein gewichtiges Interesse des Klägers als Eigentümer vorgetragen oder ersichtlich, wonach es auch nur im Ansatz gerechtfertigt wäre, den
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2023
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 27.10.2022
[Aktenzeichen: 14 C 359/21]
Jahrgang: 2023, Seite: 901 GE 2023, 901
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33419
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33419
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.