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Landgericht Berlin, Urteil vom 11.06.2014
- 65 S 233/13 -
Betriebskostenabrechnung: Stark gehbehinderter Mieter kann Anspruch auf Überlassung von Kopien der Abrechnungsunterlagen haben
Anspruch auf Belegkopien der Nebenkostenabrechnung kann auch bei einem stark zerstrittenen Mietverhältnis bestehen
Ein Mieter, der an einer außergewöhnlichen Gehbehinderung leidet und nur mit erheblichem Aufwand in die Geschäftsräume des Vermieters gelangen kann, um dort Einsicht in die Belege der Betriebskostenabrechnung zu nehmen, kann vom Vermieter verlangen, dass er ihm Kopien der Abrechnungsbelege zusendet. Das gilt im Übrigen auch dann, wenn Mieter und Vermieter derart zerstritten sind, dass anlässlich einer Belegeinsicht wohl nicht mit einer konstruktiven Klärung von Fragen in Bezug auf die Nebenkostenabrechnung zu rechnen ist. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Mieter Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nehmen, die der
Vermieter muss Belegkopien Zug um Zug gegen Zahlung von 0,25 Euro je Kopie übersenden
Das Landgericht Berlin verurteilte den
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Belegkopien
Zwar habe der Mieter von - preisfreiem Wohnraum anders als im preisgebundenen Wohnraum - grundsätzlich keinen Anspruch auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege der
Landgericht stellt überwiegendes Interesse des Mieters an Belegkopien fest
Hier im Fall gelangte das Landgericht Berlin zu der Ansicht, dass das Interesse des Mieters überwiege.
Der Mieter leide an einer außergewöhnlichen
Jedenfalls sei das Mieterverhältnis in vielerlei Hinsicht erheblich angespannt. Es sei daher äußerst zweifelhaft, ob es Mieter und
Nach allem überwiege daher das Interesse des Mieters an der Überlassung von Belegkopien. Allerdings müsse der Mieter dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2014
Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (vt/pt)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2014, Seite: 1140 GE 2014, 1140 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 2593 NJW 2014, 2593 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2014, Seite: 514 NZM 2014, 514
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Dokument-Nr. 18761
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