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Landgericht Berlin, Urteil vom 04.11.2015
- 65 S 318/15 -
Untermieterlaubnis rechtfertigt keine Überlassung der Wohnung an Feriengäste durch Untermieter
Vermieter zur ordentlichen Kündigung des Hauptmietverhältnisses berechtigt
Ist es den Mietern einer Wohnung gestattet, diese unter zu vermieten, so rechtfertigt dies keine Überlassung der Wohnung an Feriengäste durch den Untermieter. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde den Mietern einer Wohnung im Januar 2015 ordentlich gekündigt. Hintergrund dessen war, dass sie zwar eine
Recht zur ordentlichen Kündigung aufgrund Überlassung der Wohnung an Feriengäste
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieterin. Sie habe das
Fehlende Kenntnis von Untervermietung unerheblich
Soweit sich die Mieter auf die fehlende Kenntnis von den Aktivitäten ihres Untermieters beriefen, hielt das Landgericht dies für unbeachtlich. Denn die Mieter haben gemäß § 540 Abs. 2 BGB das dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2016, 67/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 67 GE 2016, 67
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Dokument-Nr. 22128
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