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Landgericht Berlin, Urteil vom 30.10.2019
- 65 S 99/19 -
Recht zur Mietminderung bei vom Nachbargrundstück ausgehendem Lärm aufgrund eines Bauvorhabens des Vermieters
Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum stellt keine Entschuldigung dar
Geht von einem Nachbargrundstück Lärm wegen eines Bauvorhabens des Vermieters aus, so steht den davon betroffenen Wohnungsmietern ein Recht zur Mietminderung zu. Dass das Bauvorhaben der Schaffung dringenden Wohnraums dient, spielt dabei keine Rolle. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung in Berlin ihre Mietzahlungen für den Zeitraum von Mai bis Oktober 2018. Hintergrund dessen war, dass ihre
Recht zur Mietminderung wegen Baulärms
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieter und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Denn Mietern stehe ein
Schaffung dringend benötigten Wohnraums keine Entschuldigung
Für unerheblich hielt das Landgericht den Einwand der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.01.2020
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/WuM 2019, 701/rb)
- Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 09.04.2019
[Aktenzeichen: 10 C 246/18]
Jahrgang: 2019, Seite: 701 WuM 2019, 701
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Dokument-Nr. 28344
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