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Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 16.05.2017
- 67 S 119/17 -
Ungenehmigte Aufnahme der Lebensgefährtin in Mietwohnung rechtfertigt bei langjährig beanstandungsfreiem Mietverhältnis weder außerordentliche noch ordentliche Kündigung
Fehlen einer erheblichen Pflichtverletzung
Nimmt ein Wohnungsmieter seine Lebensgefährtin mit in die Wohnung auf, ohne zuvor den Vermieter um Erlaubnis gefragt zu haben, rechtfertigt dies im Rahmen eines langjährig beanstandungsfreien Mietverhältnisses weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung. Es fehlt insofern jedenfalls an der Erheblichkeit einer Pflichtverletzung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Mieter einer Wohnung seine
Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und beabsichtigte daher die Berufung der Vermieterin zurückzuweisen. Ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung stehe der Vermieterin nicht zu. Denn die
Unwirksame Kündigung wegen Unerheblichkeit einer Pflichtverletzung
Nach Auffassung des Landgerichts sei die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil
[Aktenzeichen: 119 C 128/16]
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2017, Seite: 250 DWW 2017, 250 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2017, Seite: 781 GE 2017, 781 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2017, Seite: 409 WuM 2017, 409
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Dokument-Nr. 25025
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