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Landgericht Berlin, Urteil vom 28.10.2002
- 67 S 127/02 -
Herabfallende Blütenblätter, Stängel und sonstige Pflanzenteile: Mieter muss zu üppigen Balkonbewuchs zurechtstutzen
Balkonbepflanzung darf Nachbarn nicht beeinträchtigen
Wenn ein Mieter durch den Wildwuchs eines benachbarten Balkons beeinträchtigt wird, muss der Vermieter eingreifen und für Ordnung sorgen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.
Im Fall hatte ein
Vertragsgemäße Beeinträchtigung lag vor
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Klägers. Diesem steht gegen seinen Vermieter ein Anspruch auf Einschreiten gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB zu. Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung des Mieters während der Dauer des Mietverhältnisses in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Der vertragsgemäße Gebrauch der
Kein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache
Die Balkonbepflanzung entsprach, so das Landgericht weiter, in dieser wuchernden Ausprägung nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch. Zwar kann ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2012
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2003, 188/rb)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2003, Seite: 188 GE 2003, 188
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Dokument-Nr. 4304
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