die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gebrauchsbeeinträchtigung“ veröffentlicht wurden
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 21.08.1987
- 1 St 98/87 -
Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung bei Luftablassen aus einem Fahrradreifen
Körperliche Anstrengung des Wiederaufpumpens begründet Strafbarkeit
Wer aus einem Fahrradreifen Luft ablässt, begeht eine Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Denn darin liegt eine nicht nur geringfügige Gebrauchsbeeinträchtigung, da das Wiederaufpumpen körperlich anstrengend ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgericht hervor.
In dem zugrunde liegen Fall musste das Bayerische Oberste Landesgericht im Jahr 1987 darüber entscheiden, ob das Luft ablassen aus einem Fahrradreifen eine strafbare Sachbeschädigung darstellt oder nicht.Das Bayerische Oberste Landesgericht sah eine Strafbarkeit wegen des Luftablassens aus einem Fahrradreifen als gegeben. Soweit das Ablassen von Luft aus einem Reifen eines Kfz eine Sachbeschädigung darstellt (vgl. BGH, Beschl. v. 14.07.1959 - 1 StR 296/59, anders OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.06.1957 - 1 Vs 2/57), könne nichts anderes für das Luftablassen aus einem Reifen eines Fahrrads gelten.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.07.1959
- 1 StR 296/59 -
BGH: Luftablassen aus Kfz-Reifen kann wegen Sachbeschädigung strafbar sein
Erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung des Fahrzeugs begründet Strafbarkeit
Wer aus einem Reifen eines Fahrzeugs die Luft ablässt, kann sich wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) strafbar machen. Voraussetzung dafür ist eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung des Fahrzeugs. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Der Bundesgerichtshof musste sich im Jahr 1959 mit der Frage beschäftigen, ob das Luftablassen aus allen vier Reifen eines PKW durch Öffnen der Ventile wegen Sachbeschädigung strafbar ist.Der Bundesgerichtshof machte sich zunächst eine Entscheidung des Reichsgerichts zu eigen. Danach sei eine Sachbeschädigung jede nicht ganz unerhebliche körperlicher... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 28.10.1991
- 2 U 185/90 -
Starke Sonneneinstrahlung in Büroräumen begründet Gebrauchsbeeinträchtigung der Mietsache
Vermieter zu Maßnahmen gegen Hitzentwicklung verpflichtet
Kommt es aufgrund starker Sonneneinstrahlung zu einer unerträglichen Hitze in Büroräumen, so stellt dies eine Gebrauchsbeeinträchtigung und somit einen Mangel der Mietsache dar. Der Vermieter muss daher geeignete Maßnahmen gegen die Hitzentwicklung ergreifen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieterin von Büroräumen in einem Gewerbekomplex verlangte kurz nach Einzug von ihrer Vermieterin Schutzvorrichtungen gegen die Sonneneinstrahlung anzubringen. Hintergrund dessen war, dass 50 % der angemieteten Räume zur Südseite lagen und es nach Behauptungen der Mieterin aufgrund der Sonneneinstrahlung zu Temperaturen bis zu 35 °C... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 17.03.2008
- 211 C 3/07 -
Vermieter muss das Durchdringen von Zigarettenqualm durch Decke und Wände verhindern
Eindringender Zigarettenrauch begründet Recht zur Mietminderung
Führt der exzessive Tabakkonsum eines Mitmieters dazu, dass Zigarettenrauch durch die Decke und den Wänden in die Nachbarwohnung dringt, so ist der Vermieter verpflichtet durch geeignete Maßnahmen dies zu verhindern. Zudem begründet der eindringende Zigarettenqualm ein Recht zur Mietminderung von 10 %. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall beschwerten sich die Mieter einer Wohnung bei der Hausverwaltung der Vermieterin über das Eindringen von Zigarettengeruch aus der unter ihr liegenden Wohnung. Sie verlangten von der Vermieterin die Decke zwischen den Wohnungen so abzudichten und instand zu setzen, dass kein Zigarettenrauch mehr eindringen kann. Zudem minderten sie ihre Miete um 10 %. Die Vermieterin... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 07.09.2006
- 211 C 70/06 -
Starke Verschattung und Verdunkelung eines Wohnzimmers durch Baumbestand rechtfertigt Mietminderung von 5 %
Erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung liegt vor
Wird das Wohnzimmer durch den Baumbestand stark verschattet und verdunkelt, liegt eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung vor. Diese rechtfertigt eine Mietminderung von 5 %. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da ihr 55 qm großes Wohnzimmer durch den Baumbestand so stark verschattet und verdunkelt wurde, dass es auch tagsüber nur mit eingeschalteten Licht genutzt werden konnte. Das Wohnzimmer war mit einer bodenlangen Fensterfront ausgestattet. Zum Zeitpunkt des Mietbeginns war der Baumbewuchs noch nicht so hoch,... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 16.08.2011
- 65 S 422/10 -
Ungepflegter Rasen in den Herbst- und Wintermonaten rechtfertigt keine Mietminderung
Vermieter schuldet in der Regel nicht Jahreszeit unabhängigen immergrünen Rasen
Ist ein Rasen jahreszeitlich bedingt ungepflegt, so rechtfertigt dies keine Mietminderung. Denn der Vermieter schuldet grundsätzlich keinen Jahreszeit unabhängigen immergrünen Rasen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da der zur Mietsache gehörende Rasen in den späten Herbst- und Wintermonaten ungepflegt war. Der Rasen war nicht durchgehend grün und wies Schäden auf. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte daher auf Zahlung der rückständigen Miete. Das Amtsgericht Charlottenburg gab der Klage statt.... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.11.1994
- 64 S 189/94 -
Eingefrorene Wasserleitungen und Rohre, undichte Spüle, nicht funktionierender Durchlauferhitzer und weitere Mängel berechtigen zu einer Mietminderung
Nicht ordnungsgemäßes Abschließen eines Unterschrankes stellt unerhebliche Beeinträchtigung dar
Sind die Wasserleitungen und Rohre im Bad eingefroren, die Spüle undicht, so dass Wasser austritt und funktioniert der Durchlauferhitzer nicht richtig, so ist eine Minderung des Mietzinses gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieter einer Mietwohnung minderten aufgrund diverser Mängel ihre Miete. So war der Ablauf des Handwaschbeckens undicht, Fenstergriffe fehlten, der Durchlauferhitzer funktionierte nicht richtig, die Toilettenspülung war zu stark und funktionierte daher nicht richtig, die Wasserleitungen und Rohre im Bad waren zugefroren, die Gemeinschaftsantenne... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 17.10.1989
- 16 C 508/89 -
Welliger Fußboden, unzureichende Beheizung und verzogene und verrottete Fenster berechtigen zu einer Mietminderung
Ein Quadratmeter unverputzte Wand und fehlende malermäßige Behandlung des Fußbodens im Bad sowie überlaufendes Abwasserabflussbecken rechtfertigen keine Mietminderung
Befindet sich im Bad ein überlaufendes Abwasserabflussbecken, ein Quadratmeter unverputzte Wand und ist ein Quadratmeter des Fußbodens nicht malermäßig behandelt, so rechtfertigt dies noch keine Mietminderung. Dagegen stellt ein welliger Fußboden im Flur, die mangelnde Beheizbarkeit durch den Wohnzimmerofen sowie verzogene und verrottete Fenster einen Mangel dar, der zur Mietminderung berechtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete. Sie rügten die oben genannten Mängel. Der Vermieter akzeptierte ein Minderungsrecht nicht und klagte auf Zahlung der rückständigen Miete.Das Amtsgericht Schöneberg entschied teilweise zu Gunsten der Mieter. Ein Minderungsrecht habe für den welligen Fußboden im Flur und für die verzogenen... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 28.10.2002
- 67 S 127/02 -
Herabfallende Blütenblätter, Stängel und sonstige Pflanzenteile: Mieter muss zu üppigen Balkonbewuchs zurechtstutzen
Balkonbepflanzung darf Nachbarn nicht beeinträchtigen
Wenn ein Mieter durch den Wildwuchs eines benachbarten Balkons beeinträchtigt wird, muss der Vermieter eingreifen und für Ordnung sorgen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.
Im Fall hatte ein Mieter die Blumenkästen auf seinem Balkon mit Knöterich bepflanzt. Bald wucherte die Pracht weit über die Brüstung hinaus. Ständig fielen Blüten, Blätter und Vogelkot auf die Terrasse des darunter wohnenden Mieters, der sich hierdurch beeinträchtigt sah. Dieser verlangte daher von dem Vermieter, dass er gegen den störenden Mieter vorgeht. Da sich der Vermieter weigerte... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 20.11.1980
- 61 S 200/80 -
Unerhebliche Minderung des vertragsgemäßen Gebrauchs einer Mietsache berechtigt nicht zur Mietminderung
Defekte Sprech- und Schließanlage und nicht verschließbare Haustür berechtigen zu einer Mietminderung von insgesamt 5 %
Wird die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur unerheblich beeinträchtigt, so berechtigt dies nicht zu einer Mietminderung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Vermieter Zahlung ausgebliebenen Mietzinses. Der Mietrückstand ergab sich aus einer Mietminderung seitens der Mieterin, wegen behaupteter Mängel. Die Wohnung der Mieterin lag im ersten Stock.Das Amtsgericht entschied, dass die nicht betriebsbereite Sprech- und Schließanlage der Haustür eine Mietminderung in Höhe von... Lesen Sie mehr