Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin, Urteil vom 11.04.2019
- 67 S 21/19 -
Berufungsgericht darf ortsübliche Vergleichsmiete trotz eines erstinstanzlich eingeholten abweichenden Sachverständigengutachtens auf Mietspiegel begründen
LG Berlin zur Anwendung des Berliner Mietspiegels 2017
Das Landgericht Berlin hatte in einem Verfahren zur Anwendbarkeit des Berliner Mietspiegels 2017 zu entscheiden und verwies darauf, dass das Landgericht als Berufungsgericht die ortsübliche Vergleichsmiete auch dann auf Grundlage eines Mietspiegels bestimmen dürfe, wenn das erstinstanzliche Gericht die ortsübliche Vergleichsmiete auf der Grundlage eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens ermittelt habe.
Die Parteien des zugrundeliegenden Rechtsstreits streiten über ein Mieterhöhungsverlangen nach den §§ 558 ff. BGB, wonach der Vermieter unter den dort genannten Voraussetzungen die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen
LG verneint Mieterhöhungsanspruch des Vermieters
Das Landgericht Berlin änderte das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Spandau und wies die Klage der Vermieterseite ab. Das Gericht verwies darauf, dass der Klägerin der geltend gemachte Erhöhungsanspruch gemäß den §§ 558 ff. BGB nicht zustehe, da die bislang vereinbarte und von dem Beklagten entrichtete Nettokaltmiete die
Vom erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen ermittelte Miete entspricht nicht ortsüblicher Vergleichsmiete
Das Landgericht führte weiter aus, dass es als Berufungsgericht die
Berliner Mietspiegel 2017 ist als einfachem Mietspiegel ausreichende Indizwirkung zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete beizumessen
Das Landgericht schätzte daher im konkreten Fall gemäß § 287 ZPO die Höhe der ortsüblichen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2019
Quelle: Kammergericht/ra-online (pm/kg)
- Amtsgericht Spandau, Urteil vom 29.11.2018
[Aktenzeichen: 3 C 306/17]
- Mieterhöhungsverfahren: Berliner Mietspiegel 2017 als Schätzungsgrundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete geeignet
(Landgericht Berlin, Urteil vom 14.02.2018
[Aktenzeichen: 64 S 74/17]) - Berliner Mietspiegel 2015 ist keine geeignete Schätzgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete
(Landgericht Berlin, Urteil vom 26.03.2019
[Aktenzeichen: 63 S 230/16]) - BGH: Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete mittels Sachverständigengutachten trotz Vorliegens eines Mietspiegels
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.08.2021
[Aktenzeichen: VIII ZR 88/20])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27363
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27363
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.