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Landgericht Berlin, Urteil vom 12.03.2019
- 67 S 345/18 -
Mieter kann unter Verweis auf hohes Lebensalter Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen
Landgericht Berlin stärkt Schutz alter Menschen vor (Eigenbedarfs-)Kündigung ihres Mietverhältnisses
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Mieter vom Vermieter allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen können.
Die Parteien des zugrunde liegenden Rechtsstreits streiten über die Räumung und Herausgabe einer von den mittlerweile 87- und 84-jährigen Beklagten im Jahre 1997 von den Rechtsvorgängern der Klägerin angemieteten Wohnung. Die Klägerin erklärte im Jahre 2015 die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs. Die Beklagten widersprachen der Kündigung unter Verweis auf ihr hohes
LG: Mietern steht Anspruch auf zeitlich unbestimmte Fortsetzung des Mietverhältnisses zu
Das Amtsgericht Mitte wies die von der Klägerin erhobene
Vermieter muss für Eigenbedarfskündigung grundsätzlich besonders gewichtige persönliche oder wirtschaftliche Nachteile geltend machen können
Das Gericht befand gleichzeitig, dass das als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2019
Quelle: Kemmergericht/ra-online (pm)
- Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 26.10.2018
[Aktenzeichen: 20 C 221/16]
- Eigenbedarf: Voraussetzungen zur Fortsetzung eines Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.03.2017
[Aktenzeichen: VIII ZR 270/15]) - Unwirksame Eigenbedarfskündigung eines betagten, langjährigen Mieters aufgrund ernsthafter Suizidgefahr
(Landgericht Berlin, Urteil vom 08.07.2015
[Aktenzeichen: 65 S 281/14])
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Dokument-Nr. 27164
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