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Landgericht Berlin, Urteil vom 05.05.2011
- 91 O 35/11 -
LG Berlin: Keine Werbung für Atomkraftwerke mit Fotos von Windkraftanlagen
Abbildung stellt unzulässige Vereinnahmung guter Eigenschaften von Windenergie zu Gunsten von Kernkraftwerken dar
Die Werbung für die Umwelteigenschaften von Atomkraftwerken mit Fotos von Windkraftanlagen stellt eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrechts dar. Dies entschied das Landgericht Berlin
Im zugrunde liegenden Fall bestätigte das Landgericht Berlin im Wesentlichen eine am 7. Dezember 2010 erlassene einstweilige Verfügung, mit der einem Verein und anderen Personen untersagt worden ist, eine Werbeanzeige mit einem entsprechenden Bild zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen. Auf dem Bild ist das
Werbung auch durch verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt
Die Abbildung stelle, so das Landgericht, eine unzulässige Vereinnahmung der guten Eigenschaften von Windenergie zu Gunsten von Kernkraftwerken dar, die durch die verfassungsrechtlich garantierte
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2011
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online
- Bundesjustizministerium muss Akten zur Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke offenlegen
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 09.06.2011
[Aktenzeichen: VG 2 K 46.11]) - BVerwG lehnt längere AKW-Laufzeiten ab - Keine Übertragung von Reststrommengen
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.03.2009
[Aktenzeichen: BVerwG 7 C 8.08 und 7 C 12.08])
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Dokument-Nr. 11983
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