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Landgericht Bonn, Urteil vom 14.01.1998
- 5 S 161/97 -
Urlaub in einer im Bau befindlichen Hotelanlage kann eine Reisepreisminderung von 60 % rechtfertigen
Kein Ausschluss des Anspruchs beim Anbieten eines nicht gleichwertigen Ersatzhotels
Ist eine Hotelanlage noch nicht fertiggestellt, sondern befindet sich vielmehr noch im Bau, so kann dies eine Reisepreisminderung von 60 % rechtfertigen. Der Anspruch wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Reiseveranstalterin ein nicht gleichwertiges Ersatzhotel anbietet. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bonn hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau wollte mit ihrem Enkelkind im November 1996 einen zweiwöchigen erholsamen Strandurlaub auf Fuerteventura verbringen. Nach der Ankunft im
Anspruch auf Reisepreisminderung in Höhe von 60 % bestand
Das Landgericht Bonn entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr habe aber nur ein Anspruch auf
Kein Ausschluss des Minderungsanspruchs durch Angebot eines Ersatzhotels
Der Anspruch auf die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2014
Quelle: Landgericht Bonn, ra-online (zt/NJW-RR 1999, 55/rb)
- Defekter Liegesitz im Flugzeug sowie Baulärm berechtigen zur Reisepreisminderung
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.07.2012
[Aktenzeichen: 2-24 O 31/12]) - Reiseprospekt muss auf Baulärm im Urlaubshotel hinweisen
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 31.01.2009
[Aktenzeichen: 2/24 S 243/06, 2-24 S 243/06])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 1999, Seite: 55 NJW-RR 1999, 55
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Dokument-Nr. 18296
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