wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Bremen, Urteil vom 07.01.1996
1 O 725/96 -

Kosten eines Schlüsseldienstes: Zuschläge für PKW-Bereit­stellungs­kosten und Sofort­dienst­leistungen unzulässig/ Unzulässigkeit einer Zusatzgebühr bei nicht sofortiger Bar- bzw. Scheckbezahlung

Wochenend-, Feiertags- und Nachtzuschläge grundsätzlich zulässig

Ein Schlüsseldienst darf in seinen AGB keine Klauseln verwenden, wonach für die PKW-Bereitstellung und Sofort­dienst­leistungen ein Zuschlag geschuldet ist. Ebenfalls unzulässig ist die Erhebung einer Bearbeitungs-/ Buchungsgebühr bei nicht sofortiger Bar- bzw. Scheckbezahlung. Zulässig sind aber Wochenend-, Feiertags- und Nachtzuschläge, soweit in den AGB klargestellt wird, dass diese Zuschläge nur einmal anfallen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bremen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall musste das Landgericht Bremen über die Zulässigkeit einiger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Schlüsseldienstes entscheiden.

Unzulässigkeit von Zuschlägen für PKW-Bereitstellungskosten und Sofortdienstleistungen sowie bei nicht sofortiger Bezahlung

Nach Ansicht des Landgerichts Bremen sei es einem Schlüsseldienst nicht gestattet in seinen AGB Klauseln zu verwenden, die Zuschläge für die Kosten einer PKW-Bereitstellung sowie einer Sofortdienstleistung regeln. Ebenso unzulässig sei die Erhebung einer Bearbeitungs-/ Buchungsgebühr für den Fall, dass die Dienstleistung nicht vor Ort in bar oder mittels Schecks bezahlt werden kann.

Zulässigkeit einer Wochenend-, Feiertags- und Nachtzulage

Für grundsätzlich zulässig erachtete das Landgericht aber die Erhebung einer Wochenend-, Feiertags- und Nachtzulage von 100 %. Der Schlüsseldienst müsse in einem solchen Fall in seinen AGB jedoch klarstellen, dass die Zulage nur einmal anfällt. Andernfalls sei die entsprechende Klausel unwirksam.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2014
Quelle: Landgericht Bremen, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Allgemeines Zivilrecht | Vertragsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18802 Dokument-Nr. 18802

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18802

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?