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Landgericht Coburg, Urteil vom 18.10.2006
11 O 220/06 -

Falsche Angaben über den Zigarettenkonsum machen Lebensversicherung unwirksam

Raucher, die den "Nichtraucher-Tarif" abschließen, täuschen arglistig

Der paffende Marlboro-Man als Inbegriff von Freiheit und romantischen Abenteuern? Wer heute noch daran glaubt, dem ist nicht mehr zu helfen. Rauchen führt in der Regel in den Tod - mittlerweile nachzulesen auf jeder Zigarettenpackung. Der trotzdem seine Gesundheit ruinierende Glimmstängelkonsument muss sich daher nicht wundern, wenn die Allgemeinheit die Kosten seiner Last nicht länger tragen will. So gewährt beispielsweise die Versicherungsbranche für Raucher Versicherungsschutz nur mit Aufschlag. Und dies auch nur dann, falls der Versicherungsnehmer freimütig seinen Tabakkonsum einräumt. Denn ansonsten geht er im Versicherungsfall unter Umständen gänzlich leer aus.

Davon zeugt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Coburg. Der Sohn einer an Lungenkrebs gestorbenen Raucherin beanspruchte von einem Lebensversicherer die Versicherungssumme von ca. 26.000 €. Das Gericht wies die Klage ab. Die Verstorbene habe nämlich die Assekuranz über ihren Nikotingenuss bewusst hinters Licht geführt und sich so einen günstigeren Tarif erschlichen.

Ende 2003 schloss die Mutter des späteren Klägers bei der Beklagten eine Lebensversicherung nach dem Tarif "Nichtraucher" ab. Denn die im Antragsformular gestellte Frage nach Tabakkonsum in den letzten zwei Jahren hatte sie verneint. Als Bezugsberechtigten benannte die Frau ihren Filius. Ein halbes Jahr später diagnostizierte man bei ihr ein Bronchialkarzinom. Anfang des Jahres 2005 verstarb sie. Daraufhin verlangte der Sohn von dem Versicherer die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme von etwa 26.000 €. Die Versicherung leitete Recherchen ein und fand heraus, dass die Tote bis zur Diagnose des Lungenkrebses jahrelang geraucht hatte. Darauf focht sie den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung an und verweigerte jegliche Zahlung.

Und das Landgericht Coburg gab der Assekuranz Recht. Nach der Beweisaufnahme waren die Richter davon überzeugt, dass die verstorbene Mutter die Fragen zum Tabakkonsum falsch beantwortet hatte. Den sie behandelnden Ärzten habe sie selbst erzählt, eine langjährige Raucherin zu sein. Erst die Hiobsbotschaft, dass sie an Krebs erkrankt sei, habe die Sucht gestoppt. Die Versicherte habe sich durch ihre Lüge den günstigeren Nichtrauchertarif verschaffen wollen. Folge: Der bedachte Sohn erhalte von dem Versicherer nichts, da dieser berechtigt den Vertrag angefochten habe.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.12.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 15.12.2006

Aktuelle Urteile aus dem Versicherungsrecht

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