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Landgericht Coburg, Urteil vom 15.07.2009
- 11 O 680/08 -
LG Coburg zu den Anforderungen an die Abrechnung eines Anwalts bei vereinbartem Zeithonorar auf Stundenbasis
Mandant muss unvollständigen Angaben bei Stundenabrechnung nicht ungeprüft glauben
Vereinbart ein Mandant mit seinem Rechtsanwalt ein Zeithonorar auf Stundenbasis, muss der Anwalt in der Berechnung die Anzahl der Stunden und Leistungsnachweise erbringen, aus denen sich ergibt, welche Zeit für welche Tätigkeit aufgewendet wurde. Der Mandant braucht den unvollständigen Angaben bei der Stundenabrechnung nicht ungeprüft zu glauben. Dies entschied das Landgericht Coburg.
Im zugrunde liegenden Fall wollte die Klägerin 4.000,- Euro netto aus der abgetretenen Rechnung eines Anwalts einklagen. Die Beklagte hatte mit dem
Abrechnung lässt nur Rückschlüsse auf Leistungszeitraum, nicht aber auf die vom Anwalt erbrachen Tätigkeiten zu
Das Landgericht Coburg wies die Klage ab. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2010
Quelle: ra-online, LG Coburg
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Dokument-Nr. 9345
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