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Landgericht Coburg, Urteil vom 30.06.2009
- 23 O 369/09 -
LG Coburg: Kilometerweit vom versicherten Haus entfernte Sammelgarage ist nicht hausratversichert
Versicherungsschutz gilt nur bei Beobachtungs- und Überwachungsmöglichkeiten vom Versicherungsort aus
Werden aus einer Sammelgarage, die 5 km vom hausratversicherten Einfamilienhaus entfernt liegt, Gegenstände (hier Go-Karts) gestohlen, unterliegen diese nicht dem Versicherungsschutz der Hausratversicherung. Versicherungsschutz setzt voraus, dass der Versicherte die Sammelgarage von seinem Haus aus beobachten bzw. überwachen kann. Dies entschied das Landgericht Coburg.
Der Kläger wollte von seiner
Telefonisch zugesagter Versicherungsschutz nicht nachweisbar
Das Landgericht Coburg wies die Klage ab. Das Gericht stellte fest, dass die 4,78 km vom Versicherungsort entfernte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2009
Quelle: ra-online, LG Coburg
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Dokument-Nr. 8648
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