Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Coburg, Urteil vom 31.07.2009
- 33 S 14/09 -
LG Coburg: UPE-Aufschläge müssen auch bei Abrechnung auf Gutachtenbasis gezahlt werden
Geschädigter kann frei entscheiden, wie Schadensersatzbetrag verwendet wird
Wird ein bei einem Verkehrsunfall beschädigtes Fahrzeug nicht auf Kosten des Unfallverursachers repariert, sondern der erforderliche Betrag laut eines Gutachtens verlangt (sog. fiktive Abrechnung), zählen zu diesen ersatzfähigen fiktiven Kosten auch die "UPE-Aufschläge", wenn und soweit sie regional üblich sind. Dies hat das Landgericht Coburg entschieden.
Von den Reparaturwerkstätten werden auf die unverbindliche Preisempfehlung des Ersatzteilherstellers Zuschläge erhoben, um die Kosten der Lagerhaltung auszugleichen. Der Aufschlag kann durchaus 20 % betragen.
Sachverhalt
Die Eigentümerin eines beschädigten
Auch bei fiktiver Berechnung müssen UPE-Auschläge erstattet werden
Amts- und Landgericht Coburg gaben aber dem Unfallgeschädigten Recht. Ziel des Schadensersatzes ist die Totalreparation. Der Geschädigte kann dabei frei entscheiden, wie er den Schadensersatzbetrag verwendet. Jedenfalls, wenn zur Schadensbehebung in der Region des Geschädigten die Aufwendung von UPE-Aufschläge erforderlich ist, hat der Schadensverursacher diese Beträge auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten. Nachdem sich die Üblichkeit der Aufschläge aus dem von der Klägerin vorgerichtlich eingeholten
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2009
Quelle: ra-online, LG Coburg
- Amtsgericht Coburg, Urteil vom 18.02.2009
[Aktenzeichen: 14 C 1336/08]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8342
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8342
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.