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Landgericht Darmstadt, Urteil vom 25.11.2009
- 20 O 230/09 -
LG Darmstadt: Werbung mit DIN-Norm bei Schulranzen darf nicht irreführend sein
Anforderungen müssen zu 100 % eingehalten werden
Eine Firma, die damit wirbt, dass die von ihnen hergestellten Schulranzen der DIN-Norm entsprechen, müssen diese auch insgesamt und nicht nur in Herstellungsteilen erfüllen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt hervor.
Nach der
Ranzen nur zum Teil mit geforderten Reflektoren ausgestattet
Einige der Mc-Neill-Ranzen der Thorka GmbH sind jedoch nur mit den geforderten retroflektierenden Streifen versehen und erfüllen die Norm nicht vollständig. In der Werbung stellt das Unternehmen dies jedoch anders dar. Dort vermittelte die Firma den Eindruck, es reiche für die Norm aus, wenn eine der beiden Anforderungen erfüllt sei.
Werbung ist für Verbraucher irreführend
Die Richter des Landgerichts Darmstadt sahen dies nicht so und beurteilten die Werbung als irreführend. Ein Anbieter von
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2010
Quelle: ra-online, Verbraucherzentrale
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Dokument-Nr. 9220
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