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Landgericht Dortmund, Urteil vom 19.11.2013
- 1 S 296/12 -
Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Rauchverbot bei Eigentümerversammlungen
Kein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung durch Probeabstimmung
Ein Wohnungseigentümer hat Anspruch darauf, dass bei Eigentümerversammlungen ein Rauchverbot herrscht. Ein entsprechender oder ablehnender Beschluss durch die Wohnungseigentümerversammlung kommt jedoch dann nicht zustande, wenn lediglich eine Probeabstimmung durchgeführt wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Dortmund hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen einer
Probeabstimmung stellte keinen wirksamen Beschluss dar
Das Landgericht Dortmund führte zunächst aus, dass die
Wohnungseigentümer haben Anspruch auf Rauchverbot
Zudem habe den Wohnungseigentümern einen Anspruch auf Beschluss des Rauchverbots bei Eigentümerversammlungen zugestanden, so das Landgericht weiter. Denn es sei den Eigentümern angesichts der Gesundheitsgefahren des Passivrauchens in geschlossenen Räumen nicht zumutbar, sich Zigarettenrauch auszusetzen. Es sei darüber hinaus zu berücksichtigen, dass durch die Ablehnung des Rauchverbots manche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2014
Quelle: Landgericht Dortmund, ra-online (zt/ZWE 2014, 127/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 170, Entscheidungsbesprechung von Alexander Tauchert IMR 2014, 170 (Alexander Tauchert) | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2014, Seite: 870 NZM 2014, 870 | Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht (ZWE)
Jahrgang: 2014, Seite: 127 ZWE 2014, 127
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Dokument-Nr. 18156
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