Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Dortmund, Urteil vom 14.06.2017
- 10 O 13/17 -
Wettbewerbsverstoß aufgrund unzulässiger Verlängerung einer zuvor befristeten Rabattaktion
Mitbewerber steht wegen Irreführung der Verbraucher Unterlassungsanspruch zu
Die Verlängerung einer befristeten Rabattaktion ist wettbewerbsrechtlich nur dann zulässig, wenn sie auf Gründen beruht, die selbst bei Anwendung der fachlichen Sorgfalt nicht vorhersehbar waren. Andernfalls liegt eine Irreführung der Verbraucher vor. Dies hat das Landgericht Dortmund entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall warb ein Einrichtungsmarkt mit einer Rabattaktion für den Zeitraum vom 17.12 bis 24.12.2016. Nach Ablauf der Rabattaktion verlängerte die Betreiberin des Einrichtungsmarktes die Rabattaktion bis zum 31.12.2016. Ein Mitbewerber hielt dies für unzulässig und erhob nach erfolgloser Abmahnung Klage auf Unterlassung. Die Betreiberin des Einrichtungsmarktes führte zur Begründung der
Anspruch auf Unterlassung wegen Irreführung der Verbraucher
Das Landgericht Dortmund entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe wegen einer
Irreführende Verlängerung der befristeten Rabattaktion
Werde mit einer befristeten Rabattaktion geworben, so das Landgericht, liege eine irreführende Angabe vor, wenn die Aktion aufgrund von Umständen verlängert werde, die für den Unternehmer unter Berücksichtigung fachlicher Sorgfalt voraussehbar waren und deshalb bei der Planung und Gestaltung der befristeten Aktion hätten berücksichtigt werden können. So lag der Fall hier hingegen nicht. Die angeführten massiven Werbemaßnahmen durch Konkurrenten genügen nicht. Denn es sei nicht ungewöhnlich, dass für die Zeit nach Weihnachten mit erheblichen Preisnachlässen geworben werde. Die Situation sei somit nicht unvorhersehbar gewesen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2018
Quelle: Landgericht Dortmund, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2017, Seite: 1538 WRP 2017, 1538
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25349
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25349
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.