Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Dresden, laufendes Verfahren
- 14 KLs 205 Js 17756/11 -
Verunglimpfung des Bundespräsidenten durch einen Blogger auf Facebook
Strafverfahren vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden
Bundespräsident Wulff hatte Strafanzeige gegen einen Blogger gestellt, der ihn und seine Frau verunglimpft haben soll. Nunmehr hat Wulff seine Ermächtigung für die Verfolgung dieser Straftat zurückgenommen.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, ein Foto des Ehepaares Wulff veröffentlicht zu haben. Die Präsidentengattin soll auf dem Foto den Arm wie zu einem Hitlergruß ausgestreckt haben. Dazu soll der Angeklagte geschrieben haben, dass Bettina Wulff eigentlich nur noch ein "Schiffchen auf dem Kopf" fehle und sie sehe dann aus wie ein "Blitzmädel im Afrika-Einsatz". Schließlich soll es weiter geheißen haben: "Hübsch, wenn dieser Herr daneben nicht wäre."
Verhandlung aufgehoben
Der Vorsitzende der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden hat nachdem der
Ermächtigung kann jederzeit zurückgenommen werden
Die
Erläuterungen
* - Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB)
§ 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Dresden (pm/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12844
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung12844
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.