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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.03.2018
- 12 O 222/17 -
Bank darf Pflichtangabe nicht in winziger Fußnote verstecken
Verstoß gegen die Preisangabenverordnung
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Bank für Kredite im Internet nicht mit einem Best-Zinssatz werben, die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den Konditionen aber lediglich in einer winzigen Fußnote auf der Folgeseite platzieren darf.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Santander Consumer
Pflichtangaben müssen in klarer, eindeutiger und auffallender Weise dargestellt werden
Das Landgericht Düsseldorf schloss sich in seiner Entscheidung der Auffassung des klagenden Bundesverbands der Verbraucherzentralen an, dass diese Kreditwerbung unzulässig ist. Die
Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem die Santander Consumer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.09.2019
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27852
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