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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.04.2022
- 22 S 352/19 -
Entschädigung für Fluggäste auch bei Vorverlegung des Fluges um mehr als eine Stunde
Dem Anschein nach verbindliche Flugzeiten bedürfen gewisser Verlässlichkeit
Die 22. Berufungszivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat am 11. April 2022 entschieden, dass ein Flug, der um mehr als eine Stunde nach vorn verlegt wird, als annuliert gilt. Damit kann der Fluggast von der Fluggesellschaft Entschädigung verlangen. Das gilt selbst dann, wenn der Fluggast den Flug in Anspruch nimmt.
Der klagende Familienvater hatte 2018 beim Sommerurlaub doppelt Pech. Der Hinflug hatte eine Verspätung von mehr als drei Stunden, ausgehend von den
In Reisebestätigung angegebene Flugzeiten müssen grundsätzlich verlässlich sein
Die 22. Berufungszivilkammer entschied, dass der Reisende sich grundsätzlich auf die
Zuvor Klärungsbedarf seitens des Europäischen Gerichtshofs
Bevor das Landgericht Düsseldorf dem Familienvater in diesem Urteil 3.200,-- €
Das Urteil ist rechtskräftig. Die 22. Berufungszivilkammer hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2022
Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31645
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