Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2019
- 8 O 398/18 -
Kein Anspruch auf Schadensersatz gegen Kreditkartenbetreiber bei Teilnehme an illegalem Online-Glücksspiel
Kreditkartenunternehmen ist nicht zum Abgleich der genutzten Glücksspielangebote mit der "WHITE-LIST" der deutschen Bundesländer verpflichtet
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass für den Kreditkartenbetreiber keine Prüfpflicht im Zusammenhang mit einer Teilnahme an Online-Glücksspielen besteht. Schadensersatzansprüche bleiben in diesem Fall aus.
Die Parteien des zugrunde liegenden Falls streiten um Erstattungs- und Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung für die Teilnahme an Online-Glücksspielen. Der Kläger war in dem hier streitgegenständlichen Zeitraum Inhaber einer von der Beklagten ausgestellten
Prüfaufwand würde über normale Bearbeitung der Zahlungsvorgänge hinausgehen
Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage ab. Das Gericht führt aus, dass, wenn das Vertragsunternehmen ordnungsgemäße Belastungsbelege einreicht, das Kreditkartenunternehmen die Zahlung an das Vertragsunternehmen grundsätzlich für erforderlich halten darf, ohne zu prüfen, ob dem Vertragsunternehmen eine wirksame Forderung gegen den Karteninhaber zusteht. Das Kreditkartenunternehmen sei nicht verpflichtet gewesen, die genutzten Glücksspielangebote mit der "WHITE-LIST" der deutschen Bundesländer abzugleichen, um eine eventuelle Illegalität zu erkennen. Ein solcher Prüfaufwand gehe über die normale Bearbeitung der Zahlungsvorgänge hinaus und oblag dem Kreditkartenunternehmen gerade nicht. Dieses habe vielmehr von einem rechtstreuen Verhalten des Beklagten ausgehen können und habe nicht mit einem eventuellen strafrechtlichen Verstoß rechnen müssen. Überdies erscheine eine Überprüfung auch kaum möglich, da zunächst nicht erkennbar ist, von wo aus der Kreditkarteninhaber die Glücksspielangebote angenommen hat und welche Spiele er tatsächlich gespielt hat. Im Ausland ist nämlich eine Vielzahl von Glücksspielangeboten legal. Ebenso wenig sei erkennbar, ob jedes einzelne vom Beklagten wahrgenommene Spiel tatsächlich unerlaubtes
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.12.2019
Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28249
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28249
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.