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Landgericht Duisburg, Urteil vom 29.05.2009
- 22 O 121/08 -
Irreführende Werbung: Stiftung Warentest Testurteil für Olivenöl bezieht sich auf das Erntejahr und darf nicht für gleiches Öl eines anderen Erntejahres genutzt werden
Gericht untersagt Aldi irreführende Werbung mit Testurteil für Olivenöl
Der Discounter Aldi hat das Logo der Stiftung Warentest zur Bewerbung von Olivenöl irreführend eingesetzt. Die Verbraucherzentrale hat dagegen geklagt – das Landgericht Duisburg untersagte dem Discounter die irreführende Werbung.
Konsumenten vertrauen unabhängigen Warentests. Diese Erkenntnis nutzt der Handel zur Herausstellung einzelner Produkte gegenüber anderen, nicht oder schlecht getesteten Produkten, um Verbraucher auf sie aufmerksam zu machen. Der Discounter Aldi hatte mit dem guten Testurteil für ein
Richter: Olivenöle verschiedener Erntejahrgänge sind keine identischen Produkte
Verbraucher werden mit dieser Werbung in die Irre geführt, befand das Landgericht Duisburg (Az. 22 O 121/08, nicht rechtskräftig). Bei Olivenölen, die aus zwei verschiedenen Erntejahrgängen stammen, handelt es sich nicht um identische Produkte; hier darf nur der jeweilige Erntejahrgang mit dem erzielten Testergebnis beworben werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.06.2009
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 8023
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