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Landgericht Potsdam, Urteil vom 06.05.2011
- 51 O 65/10 -
Testurteil "Bestes Möbelhaus" stellt irreführende Werbung dar
Testergebnisse beruhen überwiegend auf subjektiven Beurteilung, nicht auf objektiven, nachprüfbaren Kriterien
Das Möbelhaus Höffner darf nicht mehr mit dem Testurteil "Bestes Möbelhaus" werben. Das vom Deutschen Institut für Service-Qualität verliehene Testsiegel ist irreführend. Dies entschied das Landgericht Potsdam.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Deutsche Institut für Service-Qualität das Möbelhaus Höffner in einer Untersuchung von 14 Unternehmen mit dem Testsiegel "1. Platz, Bestes Möbelhaus" ausgezeichnet. Das Siegel war farblich in den Nationalfarben schwarz, rot und gold umhüllt. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hielt die
Institut verlangt für Nutzung der Testsiegel Geld
Das Landgericht Potsdam gab der Klage statt. Das Siegel erwecke den Eindruck, der
Test weist erhebliche methodische Mängel auf
Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2011
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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Dokument-Nr. 11928
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