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Landgericht Essen, Urteil vom 07.02.2002
- 10 S 438/01 -
Grillen: Mietvertragliches Grillverbot auf dem Balkon ist rechtmäßig
Verbot des Grillens kann sachlich gerechtfertigt sein
Ein Vermieter darf im Mietvertrag das Grillen auf dem Balkon untersagen. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.
Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Vermieter einen Mieter gekündigt, weil dieser trotz mehrfacher Abmahnungen unbeeindruckt auf dem
Richter: Grillverbot auf Balkon ist sachgerecht
Zu Recht, entschied das Landgericht Essen. Die Regelung sei sachgerecht. Unabhängig davon, ob mittels eines Holzkohlengrills oder eines Elektrogrills auf dem
Grillverbot soll Streitigkeiten mit Mitmietern vermeiden
Um in diesem Zusammenhang stets zu erwartende Streitigkeiten von vornherein zu unterbinden, sei es jedenfalls sachlich gerechtfertigt, wenn der Mietgegenstand wie hier ein Mehrfamilienhaus sei, ein auf dem
Mieter muss ausziehen
Da der Mieter das mietvertragliche Grillverbot nicht beachtet hatte, befanden die Richter, dass die Kündigung des Vermieters rechtmäßig war. Der Mieter musste die Wohnung räumen.
Dieses Urteil wird häufig mit dem falschen Aktenzeichen "10 S 437/01" zitiert. Richtig ist das Aktenzeichen "10 S 438/01"
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2009
Quelle: ra-online, Landgericht Essen (vt/pt)
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Jahrgang: 2002, Seite: 337 WuM 2002, 337
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Dokument-Nr. 7983
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