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Landgericht Essen, Urteil vom 20.09.2018
- 10 S 84/17 -
Eigenbedarfskündigung und Härteeinwand: Räumungsunfähigkeit eines an Demenz erkrankten Wohnungsmieters
Drohende Verschlechterung des Gesundheitszustands wegen Umzugs
Gegen eine Eigenbedarfskündigung ist der Härteeinwand nach § 574 Abs. 1 BGB gegeben, wenn der Wohnungsmieter an Demenz erkrankt ist und durch den Umzug eine Verschlechterung des Gesundheitszustands droht. In diesem Fall besteht eine Räumungsunfähigkeit. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Vermieter eine berechtigte
Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Landgericht Essen entschied zu Gunsten der Mieter und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Aufgrund der Demenzerkrankung des Mieters bestehe eine Räumungsunfähigkeit nach § 574 Abs. 1 BGB. Das Mietverhältnis sei daher auf unbestimmte Zeit fortzusetzen.
Drohende Verschlechterung des Gesundheitszustands wegen Umzugs
Ein Sachverständiger habe überzeugend dargestellt, so das Landgericht, dass dem Mieter bei einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2019
Quelle: Landgericht Essen, ra-online (zt/WuM 2019, 532/rb)
- Amtsgericht Hattingen, Urteil vom 26.05.2017
[Aktenzeichen: 17 C 96/15]
- Unwirksame Eigenbedarfskündigung eines betagten, langjährigen Mieters aufgrund ernsthafter Suizidgefahr
(Landgericht Berlin, Urteil vom 08.07.2015
[Aktenzeichen: 65 S 281/14]) - Unzulässige Eigenbedarfskündigung wegen hohen Alters und schlechten Gesundheitszustands des Mieters
(Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 21.11.2019
[Aktenzeichen: 244 C 7495/18])
Jahrgang: 2019, Seite: 532 WuM 2019, 532
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Dokument-Nr. 27916
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