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Landgericht Essen, Urteil vom 03.12.2015
- 2 O 321/14 -
Behindertentestament auch bei großem Nachlasswert wirksam
Kein Verstoß gegen die guten Sitten gemäß § 138 Abs. 1 BGB
Ein Behindertentestament ist selbst dann wirksam, wenn der Nachlasswert sehr groß ist und aus dem Pflichtteil die Versorgung des Behinderten sichergestellt ist. Ein Verstoß gegen die guten Sitten gemäß § 138 Abs. 1 BGB liegt in diesem Fall nicht vor. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Sozialhilfeträger kam für die Unterbringungskosten eines geistig behinderten Menschen auf. Dieser war laut einem
Kein Anspruch auf Pflichtteil
Das Landgericht Essen entschied gegen den Sozialhilfeträger. Diesem haben keine Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen den Ehemann der Erblasserin zugestanden. Denn das
Kein Verstoß gegen die guten Sitten aufgrund Behindertentestaments
Nach Ansicht des Landgerichts habe das
Unerheblichkeit des großen Ausmaßes des Nachlasses
Für unerheblich hielt das Landgericht, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2016
Quelle: Landgericht Essen, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2016, Seite: 327 NJW-Spezial 2016, 327
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Dokument-Nr. 23288
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