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Landgericht Essen, Urteil vom 11.03.2020
- 44 O 40/19 -
Wettbewerbsverstoß wegen fehlender deutschsprachiger Gebrauchsanweisung
Mitbewerber kann auf Unterlassung klagen
Wird zu einem Produkt keine deutschsprachige Gebrauchsanweisung mitgeliefert, so stellt dies einen Wettbewerbsverstoß gemäß § 3 a UWG i.V.m. § 3 Abs. 4 des Produktsicherheitsgesetzes dar. Ein Mitbewerber kann daher auf Unterlassung klagen. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Unternehmen, welches sicherheitstechnische Produkte anbot, von einem Mitbewerber auf
Anspruch auf Unterlassung aufgrund Wettbewerbsverstoßes
Das Landgericht Essen entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe der Unterlassungsanspruch zu, da der Beklagte gegen § 3 a UWG i.V.m. § 3 Abs. 4 des Produktsicherheitsgesetzes verstoßen habe. Er habe zum gelieferten Produkt keine deutschsprachige Anleitung zur Verfügung gestellt. Zwar habe er einen Link zu einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.05.2020
Quelle: Landgericht Essen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28734
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