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Landgericht Essen, Urteil vom 31.05.2012
- 44 O 77/10 -
Fluggesellschaft darf Korrespondenzsprache nach Buchung nicht von Deutsch zu Englisch wechseln
Billig-Fluggesellschaft Wizz Air verstößt gegen gesetzliche Informationspflichten bei Online-Verträgen
Bietet eine Fluggesellschaft die Online-Buchung in deutscher Sprache an, muss sie auch die Buchungsbestätigung und alle weiteren Fluginformationen in Deutsch versenden. Ansonsten muss sie schon vor der Buchung klarstellen, dass die Reiseunterlagen nur in Englisch zur Verfügung stehen. Dies entschied das Landgericht Essen.
Im zugrunde liegenden Fall konnten Interessierte die Flüge der ungarischen Airline im Internet auch in deutscher Sprache buchen. Doch ein Kunde staunte nicht schlecht, als er für seinen Flug von Dortmund nach Kattowice die Bestätigung und Fluginformation erhielt: Diese waren in englischer Sprache abgefasst – und damit längst nicht für jeden verständlich.
Fluggesellschaft muss über verwendete Sprache aufklären
Das Landgericht Essen sah darin einen Verstoß gegen gesetzliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
- Keine Extrakosten bei Flugticketkauf per Kreditkarte im Internet
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 30.04.2009
[Aktenzeichen: 23 U 243/08]) - Reiserücktrittsversicherung darf bei Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als Voreinstellung bereits ausgewählt sein
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 19.07.2012
[Aktenzeichen: C-112/11])
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Dokument-Nr. 14479
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