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Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 24.05.2023
- 1 O 50/22 -
Flüchtender Autofahrer haftet auch für beschädigten Streifenwagen
Schaden dem Fluchtverhalten des Beklagten zuzuordnen
Kommt es bei einer Verfolgungsfahrt mit einem Polizeifahrzeug zu einem Unfall, so haftet der verfolgte Autofahrer auch für einen an dem Polizeiauto entstandenen Schaden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Fahrweise des Polizeifahrzeugs nicht völlig unangemessen war und sich die Beamten nicht in eine übermäßige Gefahr begeben haben. Das hat das Landgericht Frankenthal klargestellt. Einen Mann aus Haßloch hat es als Fahrer des verfolgten Kraftfahrzeugs zum Schadensersatz in Höhe von rund 15.000 € verurteilt.
Der Autofahrer hatte sich einer
Schaden dem Fluchtverhalten des Beklagten und damit dem Betrieb des Fluchtfahrzeugs zuzurechnen
Das Landgericht gab der Klage des Landes vollumfänglich statt und den Fahrer des verfolgten Kraftfahrzeugs zum
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2023
Quelle: Landgericht Frankenthal, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33022
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