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Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 30.09.2009
- 2 S 218/09 -
Vermieter darf keine Fotos einer eingerichteten Wohnung zu Präsentationszwecken für neue Mietinteressenten anfertigen
Fotos zu Präsentationszwecken bedeuten einen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Privatsphäre der Mieter
Ist eine Wohnung gekündigt und möchte der Vermieter zum Zweck der Weitervermietung Fotos der eingerichteten und nach wie vor bewohnten Mietsache anfertigen, so bedarf dies der Genehmigung des gegenwärtigen Mieters. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankenthal hervor.
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob der
Mieter hätten keine Kontrolle über den Zugang unbekannter Dritter zu Bildern ihrer Wohnung gehabt
Die Richter des Landgerichts Frankenthal kamen zu der Ansicht, dass die
Mieter entscheidet, ob er Beeinträchtigung durch Wohnungsbesichtigung hinnehmen will
Ob und inwieweit es eine weitergehende Belästigung dargestellt hätte, wenn der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.05.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Frankenthal (vt/st)
- Amtsgericht Grünstadt, Urteil vom 12.05.2009
[Aktenzeichen: 1 C 10/09]
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Jahrgang: 2012, Seite: 141 WuM 2012, 141
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Dokument-Nr. 13387
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