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Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 30.11.2022
- 6 O 187/22 -
Notwegerecht begründet kein Recht auf den bequemsten Weg
Auch Gehbehinderung nicht relevant
Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat sich in einem aktuellen Urteil zu Umfang, Grenzen und Voraussetzungen eines Notwegerechts geäußert. Die Klage eines Nachbar-Ehepaars, das durch die Errichtung eines Zauns auf dem angrenzenden Grundstück ein angebliches Notwegerecht zu seinem Haus verletzt sah, wurde abgewiesen. Denn es sei möglich, über einen anderen Zugang auf das Grundstück zu gelangen. Dass dieser Weg weniger bequem sei als der gewünschte, müsse hingenommen werden, so das LG.
Hintergrund des Nachbarschaftsstreits in Bad Dürkheim war, dass die klagenden Eheleute über einige Zeit hinweg das
LG verneint Recht auf den bequemsten Weg
Das sah das Landgericht anders. Ein
Auch eine Gehbehinderung führt zu keinem anderen Ergebnis
Auch der Umstand, dass der klagende Ehemann unter einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2023
Quelle: Landgericht Frankenthal, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32765
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