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Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 15.08.2022
- 6 O 79/22 -
Verkäufer einer Solaranlage muss nicht über fehlende Notstromfunktion aufklären
Keine Verletzung der Aufklärungs- und Beratungspflichten
Der Verkäufer einer Photovoltaikanlage muss den Käufer nicht ohne Weiteres darüber aufklären, dass die verkaufte Anlage nur Strom liefert, wenn auch das öffentliche Netz funktioniert. Dies hat das Landgericht Frankenthal in einem Urteil klargestellt. Sie hat daher der Kaufpreisklage der Firma gegen den Besteller einer Solaranlage vollumfänglich stattgegeben.
Ein Ehepaar aus Neustadt wollte gern vom öffentlichen Stromnetz unabhängig sein und ließ sich eine
Verkäufer einer Photovoltaikanlage muss nicht auf Sonderausstattung hinweisen
Dem ist das LG nicht gefolgt und hat das Ehepaar zur Zahlung des vollen Kaufpreises verurteilt. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.03.2023
Quelle: Landgericht Frankenthal, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32689
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