Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.09.2015
- 2-11 S 153/14 -
Rauchwarnmelder beim Kochen ausgelöst: Mieter haftet für Feuerwehreinsatz
Obhutspflichtverletzung durch Mieter
Wird ein im Flur befindlicher Rauchwarnmelder während des Kochens ausgelöst, weil sich übermäßig viel Rauch, Dunst oder Hitze entwickelt hat, und kommt es deshalb zu einem Feuerwehreinsatz, so haftet dafür der Mieter, wenn der Rauchwarnmelder ordnungsgemäß funktioniert. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mieter löste im Juli 2012 und im Januar 2013 während des Kochens den im Flur installierten
Anspruch auf Kostenerstattung aufgrund Obhutspflichtverletzung
Das Landgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten der Vermieterin und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Der Vermieterin habe nach § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf
Vermeidbarkeit des Auslösens des Feueralarms
Nach Ansicht des Landgerichts verletze ein Mieter seine Obhutspflicht, wenn sein Kochverhalten zu einer übermäßigen Rauch-, Dunst- oder Hitzeentwicklung führt und dadurch ein ordnungsgemäß installierter und intakter
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.09.2015
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.03.2014
[Aktenzeichen: 33 C 3154/13 (51)]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21658
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21658
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.