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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rauchmelder“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.05.2023
- VIII ZR 213/21 -
BGH: Erneuerung von Rauchwarnmeldern durch gleichwertige Geräte stellt keine Modernisierung dar
Vermieter kann keine Modernisierungsmieterhöhung verlangen
Die Erneuerung von Rauchwarnmeldern durch gleichwertige Geräte stellt keine Modernisierung im Sinne von § 555 b BGB dar. Der Vermieter kann daher in diesem Fall keine Modernisierungsmieterhöhung verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In den Jahren 2013/2014 ließ eine Vermieterin in einem Wohnhaus in Halle gemietete Rauchwarnmelder einbauen. Eine Mieterhöhung aufgrund dieser Maßnahme machte die Vermieterin nicht geltend. Im Jahr 2019 erwarb die Vermieterin eigene Rauchwarnmelder und tauschte diese mit den gemieteten Geräten aus. Anschließend machte sie eine Modernisierungsmieterhöhung von 0,79 € geltend. Da die Mieter einer der Wohnung damit nicht einverstanden waren, erhob die Vermieterin Klage.Sowohl das Amtsgericht Halle als auch das Landgericht Halle gaben der Klage statt. Das Landgericht verwies auf die Rechtsprechung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 17.10.2022
- 6 C 217/21 -
Einbau von Rauchwarnmeldern erfordert keine förmliche Modernisierungsankündigung
Fortgesetzte Weigerung des Einbaus der Rauchwarnmelder rechtfertigt Kündigung
Der Einbau von Rauchwarnmeldern erfordert keine förmliche Modernisierungsankündigung gemäß § 555 c BGB. Weigert sich ein Mieter fortgesetzt den Einbau der Rauchwarnmelder zu dulden, rechtfertigt dies seine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Spandau entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2021 erhielt die Mieterin einer Wohnung in Berlin eine ordentliche Kündigung, nachdem der Vermieter seit einem Jahr vergeblich versuchte, mit der Mieterin einen Termin zur Installation der Rauchwarnmelder zu vereinbaren. Auf die unzähligen Terminanfragen kam jedoch nie eine Reaktion der Mieterin. Im Februar 2021 sprach der Vermieter... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.05.2022
- VIII ZR 379/20 -
BGH: Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht auf Wohnungsmieter umlegbar
Kein Vorliegen von sonstigen Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 17 BetrKV
Die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern sind gleichzusetzen mit den Kosten für deren Erwerb und sind daher nicht auf die Mieter umlegbar. Es handelt sich bei den Mietkosten nicht um sonstige Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 17 BetrKV. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit dem Jahr 2016 sollte die Mieterin einer Wohnung in Nordrhein-Westfalen anteilig die Kosten für die Anmietung der Rauchwarnmelder als Betriebskosten zahlen. Darüber entbrannte in der Folgezeit vor Gericht ein Streit. Sowohl das Amtsgericht Bergheim als auch das Landgericht Köln vertraten die Ansicht, dass die Kosten für die Miete von... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 23.11.2021
- 210 C 174/21 -
Keine Umlage von Anmietkosten für Rauchwarnmelder
Vorliegen von verkappten Anschaffungskosten
Die Anmietkosten für Rauchwarnmelder sind als verkappte Anschaffungskosten zu werten und somit nicht auf die Mieter umlegbar. Dies hat das Amtsgericht Gelsenkirchen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung in Gelsenkirchen gemäß der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 11,16 € für die Kosten der Anmietung der Rauchwarnmelder zahlen. Da der Mieter damit nicht einverstanden war, kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Vermieterin.Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied zu Gunsten... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 05.11.2021
- 31 C 32/21 -
Austausch des Heizkostenverteilers und Einbaus von Rauchwarnmelder: Corona-Pandemie rechtfertigt keine Zutrittsverweigerung
Hartnäckige Zutrittsverweigerung rechtfertigt fristlose Kündigung
Verhindert ein Mieter wiederholt den Austausch des Heizkostenverteilers und den Einbau von Rauchwarnmeldern, so kann dies seine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Die Corona-Pandemie rechtfertigt keine Verweigerung des Zutritts zur Wohnung. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Juli 2020 versuchte eine Vermieterin Zutritt zu einer ihrer Wohnungen in Brandenburg zu erhalten, um dort den Heizkostenverteiler auszutauschen und Rauchwarnmelder einzubauen. Trotz mehrerer Abmahnungen verweigerte der 74-jährige Mieter den Zutritt zur Wohnung. Der Mieter war schwerbehindert und fürchtete sich vor einer Ansteckung mit... Lesen Sie mehr
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Landgericht München I, Urteil vom 15.04.2021
- 31 S 6492/20 -
Umlagefähigkeit von Wartungskosten für Rauchmelder
Landgericht München I zur Umwälzung von Wartungskosten eines Rauchmelders auf den Mieter
Das Landgericht München I hat am 15.04.2021 entschieden, dass die Umlage von "sonstigen Betriebskosten", die nach Mietvertragsabschluss neu entstanden und im Mietvertrag nicht im Einzelnen benannt sind – hier: Wartungskosten für Rauchwarnmelder – in jedem Fall eine entsprechende Erklärung des Vermieters gegenüber dem Mieter erfordert, in welcher der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird
Zwischen dem Kläger als Eigentümer und Vermieter und der Beklagten besteht aufgrund schriftlichen Mietvertrags seit dem Jahr 2001 ein Mietverhältnis über eine Wohnung in München. Darin wurden in § 3 Vorauszahlungen für Betriebskosten vereinbart. § 3 Ziff. 2 Nr. 17 lautet: „Sonstige Betriebskosten wie für Anlagen, Einrichtungen, Nebengebäude, Garagen“. § 3 Ziff. 7 lautet: „Werden öffentliche... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Landshut, Urteil vom 05.12.2019
- 3 C 1511/19 -
Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht umlagefähig
Möglichkeit einer Modernisierungsmieterhöhung
Die Mietkosten für Rauchwarnmelder in einer Mietwohnung können nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Möglich ist aber eine Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB. Dies hat das Amtsgericht Landshut entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Mietkosten für die Rauchwarnmelder tragen. Da er damit nicht einverstanden war, kam es zu einer Klage.Das Amtsgericht Landshut entschied zu Gunsten des Mieters. Die Kosten für die Miete eines Rauchwarnmelders können nicht im Rahmen einer... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Coesfeld, Urteil vom 05.09.2019
- 4 C 171/19 -
Mieter kann Kostenersatz vom Vermieter für selbst beschaffte Rauchwarnmelder verlangen
Vermieter zum Einbau der Rauchwarnmelder auf eigene Kosten verpflichtet
Beschafft sich ein Mieter selbst Rauchwarnmelder für seine Wohnung, so kann er die dadurch entstandenen Kosten vom Vermieter gemäß § 812 Abs. 1 BGB ersetzt verlangen. Denn der Vermieter ist verpflichtet, auf eigene Kosten Rauchwarnmelder zu installieren. Dies hat das Amtsgericht Coesfeld entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Wohnungsmieter selbst Rauchwarnmelder beschafft. Die dadurch entstandenen Kosten verlangte er von seiner Vermieterin ersetzt. Da sich diese weigerte dem nachzukommen, erhob der Mieter Klage.Das Amtsgericht Coesfeld entschied zu Gunsten des Mieters. Ihm stehe nach § 812 Abs. 1 BGB ein... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Leonberg, Urteil vom 09.05.2019
- 2 C 11/19 -
Mietkosten für Rauchwarnmelder sind nicht als Betriebskosten auf Mieter umlegbar
Mietkosten treten an Stelle von nicht umlegbaren Anschaffungskosten
Die Mietkosten für Rauchwarnmelder sind nicht als Betriebskosten auf Wohnungsmieter umlegbar. Denn die Mietkosten treten an die Stelle von nicht umlegbaren Anschaffungskosten. Dies hat das Amtsgericht Leonberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung laut den Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2016 und 2017 die Miete für die Rauchwarnmelder in der Wohnung in Höhe von 9,26 EUR tragen. Der Mieter war damit nicht einverstanden, so dass es zu einem gerichtlichen Verfahren kam.Das Amtsgericht Leonberg entschied zu Gunsten des Mieters. Die Vermieterin... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 31.01.2019
- 210 C 272/18 -
Keine Pflicht des Wohnungsmieters zur Duldung des Einbaus von Rauchwarnmeldern bei bereits vorliegenden normgerechten Geräten
Vermieter kann keinen Duldungsanspruch geltend machen
Ist eine Mietwohnung bereits mit normgerechten Rauchwarnmeldern ausgestattet, die jährlich durch eine Fachfirma gewartet werden, so besteht keine Pflicht zur Duldung des Einbaus vermieterseitiger Geräte. Ein Duldungsanspruch besteht für den Vermieter dann nicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung in Berlin den Einbau von Rauchwarnmeldern dulden. Die Mieter lehnten dies aber ab. Sie führten an, dass ihre Wohnung bereits seit dem Jahr 2012 über Rauchwarnmelder verfüge, die jährlich von einer Fachfirma gewartet werden. Die Rauchwarnmeder hatten zudem einen höheren Sicherheitsstandard als die von der Vermieterin geplanten... Lesen Sie mehr
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