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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.01.2011
- 2-11 S 7/11 -
Vermieter kann Wohnungsmieter für Sanierung der gesamten Etage kündigen
Berechtigtes Interesse des Vermieters an Kündigung des Mietvertrages
Kann ein Vermieter die Sanierung einer kompletten Etage mit anschließender Vermietung zu einem wesentlich höheren Preis nur dann durchführen, wenn dafür einem bisherigen Mieter gekündigt wird, so hat er ein berechtigtes Interesse an der Herausgabe der Wohnung. Voraussetzung ist jedoch, dass die betreffende Wohnfläche seit längerer Zeit nicht saniert wurde und dem bisherigen Mieter mehrere Ersatzwohnungen angeboten wurden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt/Main hervor.
Im vorliegenden Fall klagte ein
Vermieter hat berechtigtes Interesse an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Gebäudes
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.02.2012
Quelle: ra-online, Landgericht Frankfurt am Main (vt/st)
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Dokument-Nr. 11659
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