Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.02.2021
- 2-13 S 23/20 -
Wohnungseigentümern müssen vor Eigentümerversammlung bestehende Alternativangebote anderer Verwalter mitgeteilt werden
Dies gilt auch bei Wiederbestellung des amtierenden Verwalters
Den Wohnungseigentümern müssen vor einer Eigentümerversammlung bestehende Alternativangebote anderer Verwalter mitgeteilt werden. Dies gilt auch dann, wenn es um die Wiederbestellung des amtierenden Verwalters geht. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Jahr 2019 gegen den Beschluss zur
Unwirksamkeit der Wiederbestellung des Verwalters
Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Beschluss zur
Vorliegen einer Wiederbestellung des bisherigen Verwalters unerheblich
Dass es sich lediglich um eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2021
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Offenbach, Urteil
[Aktenzeichen: 320 C 13/19]
- Wohneigentumsrecht: Erstmalige Bestellung eines Verwalters erfordert Einholung von Alternativangeboten anderer Verwalter
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.01.2015
[Aktenzeichen: 2-09 S 45/14]) - BGH: Bei Wahl mehrerer Verwalterkandidaten muss über jeden abgestimmt werden
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.01.2019
[Aktenzeichen: V ZR 324/17])
Jahrgang: 2021, Seite: 830 GE 2021, 830
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 30622
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30622
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.