wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.02.2021
2-13 S 23/20 -

Wohnungseigentümern müssen vor Eigen­tümer­versammlung bestehende Alternativangebote anderer Verwalter mitgeteilt werden

Dies gilt auch bei Wiederbestellung des amtierenden Verwalters

Den Wohnungseigentümern müssen vor einer Eigen­tümer­versammlung bestehende Alternativangebote anderer Verwalter mitgeteilt werden. Dies gilt auch dann, wenn es um die Wiederbestellung des amtierenden Verwalters geht. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Jahr 2019 gegen den Beschluss zur Wiederbestellung eines WEG-Verwalters vor dem Amtsgericht Offenbach Klage erhoben. Das Gericht gab der Klage statt. Seiner Auffassung nach sei der Beschluss für ungültig zu erklären, da den Eigentümern vor der Beschlussfassung nicht die Alternativangebote der anderen Verwalterkandidaten übersandt wurden. In der Einladung zur Eigentümerversammlung wurde lediglich mitgeteilt, welche anderen Verwalterkandidaten zur Auswahl stehen, ohne dass mit Ausnahme des bisherigen und wiederbestellten Verwalters Adressen oder sonstige Kontaktdaten angegeben oder Informationen zu den Konditionen mitgeteilt wurden. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts wurde Berufung eingelegt.

Unwirksamkeit der Wiederbestellung des Verwalters

Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Beschluss zur Wiederbestellung des Verwalters sei unwirksam. Denn die Eigentümer haben in der Versammlung eine Entscheidung nicht auf eine sachgerechte Basis treffen können. Sie haben aufgrund der fehlenden Informationen keine Erkundigungen über die Bewerber einziehen können und sich kein Bild darüber verschaffen können, ob die Bewerber fachlich geeignet sind. Es müssen zudem die Angebotskonditionen mitgeteilt werden, damit ein Vergleich möglich ist.

Vorliegen einer Wiederbestellung des bisherigen Verwalters unerheblich

Dass es sich lediglich um eine Wiederbestellung des bisherigen Verwalters gehandelt habe hielt das Landgericht für unerheblich. Es komme noch nicht einmal darauf an, ob überhaupt Alternativgebote einzuholen waren. Denn es lagen Alternativangebote vor. Ist dies der Fall, so müssen diese auch mitgeteilt werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.08.2021
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Offenbach, Urteil
    [Aktenzeichen: 320 C 13/19]
Aktuelle Urteile aus dem Wohneigentumsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2021, Seite: 830
GE 2021, 830

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30622 Dokument-Nr. 30622

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30622

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?