Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.10.2023
- 2-13 S 29/23 -
Nutzungsvereinbarung entgegenstehender Beschluss über Baumaßnahme ist nicht nichtig
Möglichkeit der Beschlussanfechtung
Steht ein Beschluss über eine Baumaßnahme einer Nutzungsvereinbarung entgegen, so führt dies nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses. Jedoch besteht die Möglichkeit der Beschlussanfechtung. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im Landkreis Offenbach in Hessen im November 2021 wurde unter anderem die Errichtung einer
Keine Nichtigkeit des Beschlusses über Errichtung der Gartenhütte
Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Beschluss über die Errichtung der
Begründung eines faktischen Sondernutzungsrechts ist hinzunehmen
Zwar begründe der Beschluss über die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2024
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/GE 2023, 1202/rb)
- Amtsgericht Seligenstadt, Urteil vom 08.03.2023
[Aktenzeichen: 1 C 94/22]
Jahrgang: 2023, Seite: 1202 GE 2023, 1202 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2024, Seite: 52 WuM 2024, 52
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33610
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33610
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.