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Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.08.2023
- 2-13 S 5/23 -
Kein Anspruch des Eigentümers einer Dachgeschosswohnung auf Genehmigung eines Split-Klimageräts
Pauschale Behauptungen zu Folgen einer Hitzebelastung unzureichend
Der Eigentümer einer Dachgeschosswohnung hat keinen Anspruch auf Genehmigung eines Split-Klimageräts. Daran ändern auch keine pauschalen Behauptungen zu den gesundheitlichen Folgen einer Hitzebelastung etwas. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2022 erhob der Eigentümer einer
Kein Anspruch auf Genehmigung der Klimaanlagen
Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Kläger habe keinen Anspruch auf den
Natürliche Aufheizung einer Dachgeschosswohnung im Sommer
Ein Nachteil sei nicht deshalb zu verneinen, so das Landgericht, weil es sich um eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2024
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/GE 2023, 1253/rb)
- Amtsgericht Darmstadt, Urteil vom 15.12.2022
[Aktenzeichen: 304 C 18/22]
Jahrgang: 2023, Seite: 1253 GE 2023, 1253 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2023, Seite: 1579 MDR 2023, 1579 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2024, Seite: 103 WuM 2024, 103
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Dokument-Nr. 33638
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