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Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.09.2023
- 2-13 T 568/23 -
Kostenfestsetzung gegen Wohnungseigentümergemeinschaft bei entsprechender Kostenentscheidung
Keine Kostenfestsetzung gegen einzelne Wohnungseigentümer
Ist die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zahlung der Kosten eines Beschlussanfechtungsverfahrens verurteilt worden, so können die Kosten auch nur gegen diese festgesetzt werden. Eine Kostenfestsetzung gegen die einzelnen Wohnungseigentümer ist unzulässig. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Gegen eine
Wohnungseigentümergemeinschaft kein unzulässiger Sammelbegriff
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Wohnungseigentümerin. Jedenfalls nach der WEG-Reform 2020 könne die Auffassung, dass "Wohnungseigentümergemeinschaft" ein unzulässiger Sammelbegriff ist, nicht mehr vertreten werden. Ohnehin sei seit Jahren anerkannt, dass die Gemeinschaft rechtsfähig ist und klagen sowie verklagt werden kann. Wichtig sei aber, dass die Gemeinschaft eindeutig bezeichnet wird. Ist dies der Fall, berechtige der Titel gegen die Gemeinschaft auch nur zur Vollstreckung in das Gemeinschaftsvermögen.
Keine Kostenfestsetzung gegen einzelne Wohnungseigentümer
Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.01.2024
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/GE 2023, 1201/rb)
- Amtsgericht Wetzlar, Beschluss vom 04.06.2023
[Aktenzeichen: 39 C 788/22]
Jahrgang: 2023, Seite: 1201 GE 2023, 1201 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2024, Seite: 102 WuM 2024, 102
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Dokument-Nr. 33602
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