Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 03.01.2020
- 2-24 O 117/18 -
Fluggastrechte: Ausgleich bei Flugausfall aufgrund Pilotenstreiks möglich
Fluggesellschaft muss alles Zumutbare zur Verhinderung der Streichung von Flügen unternehmen
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Flugreisende nach einer Annullierung ihrer Flüge wegen eines Streiks der Piloten Ausgleich verlangen können, wenn die Airline nicht alles Zumutbare unternommen hat, um die Streichung der Flüge zu verhindern.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beklagte Fluggesellschaft mit Sitz in Irland hatte im Jahr 2018 mit der Pilotenvereinigung Cockpit über den Abschluss eines Tarifvertrages verhandelt. Im August 2018 rief die Vereinigung Cockpit die bei der Beklagten angestellten Piloten auf, an allen deutschen Flughäfen ihre Arbeit niederzulegen. Dieser Aufforderung kamen viele Flugkapitäne nach. Es kam zum Ausfall vieler Flüge. Mehrere Gäste der annullierten Flüge traten ihre Ansprüche an einen Rechtsdienstleister ab. Dessen Klage gegen die Airline auf Ausgleich nach der sog.
Zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung der Streichung von Flügen nicht ergriffen
Das Landgericht Frankfurt am Main stellte in seiner Entscheidung fest, dass die Fluggesellschaft im konkreten Fall nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hatte, um die
Fluggesellschaft kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen
Die Beklagte habe sich um die Anmietung anderer Fluggeräte einschließlich Besatzung überhaupt nicht bemüht und keinen Kontakt mit anderen Luftfahrtunternehmen aufgenommen, stellte das Landgerichts fest. Deswegen hätten trotz des Pilotenstreiks keine "außergewöhnlichen Umstände" vorgelegen, die eine Haftung der Airline nach der sogenannten
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2020
Quelle: Landgericht Frankfurt am Main/ra-online (pm/kg)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28379
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28379
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.